Wir
drucken Ihre Arbeit!
Ruhr-Universität Bochum in
Kooperation mit dem Bochumer Universitätsverlag
RUB, Postfach "Bochumer Universitätsverlag", 44780 Bochum,
http://verlag.ruhr-uni-bochum.de
Informationsblatt
Abschlussarbeit
für Kandidaten, die
Abschlussarbeiten an der Ruhr-Universität einreichen möchten.
1. Wenn Sie
Informationen zu einem der unteren Punkte erhalten möchten,
kreuzen Sie bitte das
entsprechende Kästchen an * und vergessen Sie unten Ihre
Kontakt-in-for-ma-tion nicht. Die hier aufgeführten
Dienstleistungen erbringt der Bochumer Uni.-verlag im Uni-Center.
3 Exemplare zum Einreichen im
Dekanat
o Erbitte Infos zur
Ausdruckmöglichkeit im Uni-Center (ab 5 Cent/Seite, Farbseiten ab
25 Cent/S.)
o Erbitte Infos zum
Hardcover-Einband im Uni-Center (Dauer: 10 Minuten) ab 5 Euro
o Erbitte kostenlose
Ablieferung beim Dekanat durch Boten des Bochumer
Universitätsverlags
o Magister- / o Diplom- / o
B.A.-Arbeit / o Habilitation / o Forschungsarbeit von Dozenten
- Keine
Veröffentlichungspflicht (Ausnahme: Habilitationen siehe
Habilitationsordnung)
- Benotung "sehr gut" =>
kostenlose Buch¹-Veröffentlichung beim Bochumer Uni.verlag
möglich
- Benotung "gut" oder
schlechter => Veröffentlichung als Buch¹ mit
Zuzahlung² möglich
o Bitte beantragen Sie
für mich einen Druckkostenzuschuss bei der * VG Wort / *
Humboldt-Stiftung / * _________________________
o Erbitte Infos zur
Buch¹-Veröffentlichung
o Dissertation
o Druck von ___
Pflichtexemplaren für die Hochschulschriftenstelle der
Universitäts-Bibliothek mit Zuzahlung², Buch¹
veröffentlicht der Bochumer Universitätsverlag kostenlos
ODER o
Buch¹-Veröffentlichung möglich, Sie erhalten in jedem
Fall mindestens 300,
maximal 600 Euro
Druckkosten-Zuschuss bei sehr guten Arbeiten (summa und magna cum
laude) vom Bochumer Universitätsverlag, Rest: Zuzahlung²
ODER o
Erstellung von ___ Mikrofiches (Zuzahlung: je 5 Euro) für die
Hochschulschriftenstelle der
Universitäts-Bibliothek,
Buch¹ veröffentlicht der Bochumer Universitätsverlag
kostenlos
ODER o
Online-Veröffentlichung auf http://verlag.ruhr-uni-bochum.de bzw.
http://verlag.rub.de
(kostenlos), Buch¹
veröffentlicht der Bochumer Uni.-verlag kostenlos (Nachteile der
Online-Veröffentlichung: relativ ungeschützt, in der
Wissenschaft nicht voll als zitierfähig anerkannt)
Hinweis: Laut einigen
Promotionsordnungen reicht es aus, die Dissertation ohne ISBN und ohne
kostenlose Buchausgabe direkt über die Hochschulschriftenstelle,
Frau Annette Hoffmann, Telefon: 0234/32-23502 ins Internet einzustellen.
2. Ihre
Kontaktinformation:
Name
______________________________ Tel.
(tagsüber) ________________________
email
______________________________
Abgabe-Termin ________________________
3. Bitte
faxen Sie dieses Formular an 0234 32-14993 - wir melden uns umgehend -
oder rufen Sie die
Informationen telefonisch ab unter 0234 32-11993 (Dr. Woesler, ggf.
Anrufbeant.)
__________________________
¹Buch Alle Bücher
erhalten eine ISBN, Farbhochglanz-Kartoneinband im Corporate Design der
Ruhr-Universität, werden bei Amazon und verschiedenen Datenbanken
gelistet und der Deutschen Bibliothek gesandt. Mindestauflage: 100
Exemplare (Hardcover 300 Exemplare), Ausnahme: Wenn laut
Promotionsordnung weniger Pflichtexemplare möglich oder mehr
Mindestexemplare nötig sind. Auf Wunsch Hardcover. Der Autor
erhält 10 Jahre je 5% Honorar vom Netto-Umsatz.
²Zuzahlung 5 Cent/Seite
(Hardcover: nur 3 Cent/Seite) und 5 Euro (Hardcover: 9 Euro) pro
Farbhochglanz-Kartoneinband im Corporate Design der
Ruhr-Universität. Mindestauflage 100 Exemplare oder 50 Exemplare
und Verlagskosten.
Stand: 13.1.2004
Im
folgenden sind allgemeine Informationen wiedergegeben. Alle im
folgenden genannten Preise sind ohne Gewähr (teils veraltet), die
aktuellen Preise finden Sie oben unter "Zuzahlung". In jedem Fall
hängt die Höhe des Druckkostenzuschusses von zahlreichen
Faktoren (Ausstattung, Eilbedürftigkeit, Aufwand) ab, so dass nur
das individuelle Angebot bei Vorlage Ihres Manuskripts zählt, alle
anderen allgemeinen Angaben sind nur Anhaltspunkte für
ungefähre Kosten.
1. Druck:
Leistung
und Kostentabelle
2. Verlagsarbeit:
Leistung und Kosten
3. Rückvergütung:
ca. 300 Euro bei Softcover und 600 Euro bei Hardcover pauschal für
jeden Autor/Herausgeber (Meldung in Verlagarbeit
enthalten)
4. Rückvergütung:
Beteiligung am Umsatz
5. Rückvergütung
bei bestimmten wissenschaftlichen Buchreihen: Druckkostenzuschuss
seitens
des Lehrstuhls
6. Optionale
Rückvergütung:
"Wissenschaftspreis des Bochumer Universitätsverlags"
7.
Optionale Rückvergütung:
Druckkostenzuschuss
der Fakultät
8. Datenblatt
9. Druckvorlagen/Formathinweise/Layoutangaben
10. Ihre
Marketing-Mitwirkungsmöglichkeiten
11. Publikationsbedingungen
12. Verlagsvertrag
Sehr geehrter Autor/Herausgeber,
vielen Dank für Ihr
Interesse an einer
Publikation Ihres Manuskripts in unserem Hause. Berechnen Sie doch
selbst
schon einmal die Druckkosten und vereinbaren Sie dann einen
persönlichen
Gesprächsermin mit uns, um sich ein Muster anzuschauen,
Detailfragen
zu klären etc.: bou@bou.de.
1. Druck:
Leistung
und Kostentabelle
1.1 Tabelle Druckkosten
Hier können Sie selbst
ausrechnen,
wie teuer Ihre Arbeit wird.
1.1.1 Bücher mit einer
Auflage ab
200 Exemplaren (Offset-Druck)
500 Euro
Filmbelichtung/Maschinenrichtung/Umschlag/Binden
+ Seitenzahl x 0,02 Euro x Auflage
(Enthalten: zweifarbiger
Glanzkartonumschlag,
für 4-farbigen wasserfesten Hochglanzumschlag wie bei Digitaldruck
+ 250 Euro)
1.1.2 Bücher mit einer
Auflage von
100-200 Exemplaren (Digital-Druck im Hause)
( ( Hochglanz-Farbumschlag=3,94
Euro +
(DIN A5-Seitenzahl x 0,03 Euro Papier- und Tonerkosten) + (Seiten mit
Abbildungen
x 0,07 Euro) + (Farbseiten mit Abbildungen x 0,21 Euro) x Auflage ) x
1,07
(Mehrwertsteuer)
1.1.3 Zusatzkosten (siehe 2.2 Verlagskosten)
Zu den Druckkosten kommt noch die Verlagsarbeit
(Standardpreis: Monographie: 249 Euro, Bände in Reihen: Band 1 499
Euro, Folgebände 199 Euro, siehe 2.2 Verlagskosten) sowie 7%
MwSt.
1.1.4 Rückvergütungen (siehe 3.-7.)
Abzuziehen sind die garantierten Rückvergütungen in Höhe
von ca. 350 Euro (VG Wort) und die umsatzabhängigen
Rückvergütungen
in Höhe von 5% vom tatsächlichen Verkaufspreis (Beispiel: Bei
500 verkauften Exemplaren zum vollen Ladenpreis = z.B. 49,90 Euro =
1247,50
Euro Rückvergütung).
Abzuziehen ist ein Druckkostenzuschuss der Fakultät bzw. des
Lehrstuhls
(wie bei einigen wissenschaftlichen Buchreihen).
Abzuziehen ist bei außergewöhnlichem wissenschaftlichen
Fortschritt durch die Arbeit der verlagsgebundene Druckkostenzuschuss
des
"Wissenschaftspreises des Bochumer Universitätsverlags". Jede im
Bochumer
Universitätsverlag veröffentlichte Arbeit kann auch
rückwirkend
für diesen Preis vorgeschlagen werden. Das Vorschlagsrecht liegt
gemeinsam
bei Doktorvater und Verleger, es entscheidet die "Fachkommission
Qualitätssicherung
der Universität".
1.1.5 Für die Grundlage
für
die Berechnung angenommene Mediadaten
Die genannten Preise gelten
freibleibend
mit folgenden Annahmen:
- Vorlage eines satzreifen
Manuskripts
in digitaler Form
- DINA5 (falls Vorlage in DIN A4:
Seitenzahl
in DIN A4 *1,7= Seitenzahl DIN A5, Umformatierung durch Autor)
- Seitenzahl mindestens 80 Seiten
Mehrarbeiten werden nach Aufwand berechnet.
1.1.6 Zusammensetzung der
Kosten
Umschlag (Farbe, bitte Vorschlag
mit Abteilung
Grafikdesgin abstimmen, Design-Kosten im Preis enthalten, ggf. bringt
Verlag
Illustrator-Hinweis im Innenteil an) Pappe 0,23 Euro, Etikett 0,34
Euro,
Aufziehen 0,61 Euro, Zellophanieren 0,92 Euro, Heißleim-Bindung
1,23
Euro, 3 Seiten Schneiden 0,61 Euro, zusammen 3,94 Euro
Der Seitenpreis von 0,03 Euro
setzt sich
zuusammen aus den Papier- und den Tonerkosten für s/w-Seiten
Zusatzkosten Farbseiten
(Tonerkosten)
0,21 Euro
Zusatzkosten s/w Fotos bis eine
halbe
Seite (Tonerkosten) 0,07 Euro
1.2 Druckleistungen
Beim Digitaldruck ist der Umschlag
immer
vierfarbig und hochglänzend-wasserfest zellophaniert.
1.2.1 Die Druckkosten entnehmen
Sie bitte
dem beiliegenden Druckkosten-Angebot.
1.2.2 Das Projekt wird in der
Regel 3
Wochen nach Eingang der druckfertigen Datei geliefert (bei
Verzögerung
um mehr als 3 Monate muss der Verlag die Verzögerung
begründen).
1.2.3 Das Druckkosten-Angebot wird
für
5 Jahre garantiert, wobei nach einem halben Jahr oder später
selbstverständlich
Inflation, Veränderungen der Hersteller- oder Verarbeitungspreise
berücksichtigt werden müssen. Grundsätzlich dürften
die Preise sich aber innerhalb eines Jahres um nicht mehr als 10%
verteuern.
1.2.4 Falls sich bis zur
Drucklegung eine
Abweichung von den Mediadaten ergibt, errechnet sich der
endgültige
Preis linear von den angegebenen Preisen (z.B. 10% mehr Seiten = 10%
mehr
Kosten). Bei kleinen Seitenzahlen oder Verschiebung der Position der
Farbseiten
im Offsetdruck kann es ratsam sein, die Preisveränderung
ausrechnen
zu lassen, da hier die Anzahl der Bögen bedeutsam ist.
1.2.5 Das Projekt wird in
unmittelbarer
Nähe des Auftraggebers realisiert, so dass man kurzfristig
eingreifen
kann.
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2. Verlagsarbeit: Leistung und
Kosten
2.1 Verlagsleistung
2.1.1 Für die Verlegung
des Buches
mit den folgenden Leistungen stellt der Verlag einen Betrag gem.
beiliegendem
Angebot in Rechnung (Standardpreis: Monographie: 249 Euro, Bände
in
Reihen: Band 1 499 Euro, Folgebände 199 Euro). Mit diesem Geld
wird
eine ausreichend hohe Anzahl gedruckt, um das Buch im deutschen
Buchhandel,
bei Amazon und beim Direktversand des Verlags vorrätig zu halten.
Der Autor/Herausgeber wird mit 5% am Umsatz beteiligt. Weiter werden
die
folgenden Verlags-Leistungen erbracht:
2.1.2 Die Bochumer
Universitätsverlag
GmbH hat ihren Sitz in räumlicher Nähe zum Auftraggeber. Sie
garantiert die bestmögliche Ausführung. Sie ist eine
Ausgründung
aus der Ruhr-Universität Bochum, besitzt das Recht zum Verwenden
des
Corporate Design der Universität, hat eine
Qualitäts-Sicherungs-Kommission
und wird mit Landesmitteln gefördert.
2.1.3 Das Buch erhält eines
ISBN,
unter der es weltweit in Buchhandlungen, Bibliotheken, Verzeichnissen,
Datenbanken und im Internet auffindbar ist.
2.1.4 Alle Bücher des
Bochumer Universitätsverlags
erscheinen in einer Reihe. Dies erhöht den Absatz des Buches und
sorgt
für einen größeren Bekanntheitsgrad.
2.1.5 Die Buchreihe wird mit einer
ISSN
gemeldet und ist deshalb international auffindbar.
2.1.6 Bücher werden im
Verzeichnis
der lieferbaren Bücher (VLB), bei der Deutschen Bibliothek und bei
AMAZON mit Angabe der Warengruppe und von Schlagwörtern gelistet.
Mit diesen Schlagwörtern ist das Buch leichter auffindbar, auch
etwa
in Suchmaschinen im Internet. Es kann über Amazon, in den
Buchhandlungen
oder beim Verlag bezogen werden. Der Verlag bemüht sich,
Buchbestellungen
am selben Tag auszuliefern.
2.1.7 Das Buch erhält eine
eigene
Internetseite auf Deutsch und Englisch, mit inhaltlichen Informationen,
Titelblattabdruck und Flyer zum Downloaden im Portable Document Format.
2.1.8 Bücher werden zur
Dokumentation
in je zwei Exemplaren an die Deutsche Bibliothek und die
Landesbibliothek
geschickt.
2.1.9 Der Verlag sammelt
email-Adressen
und bemüht sich, einen Kundenstamm aufzubauen und legt eine
Mailingliste
an, um einen Kundenstamm aufzubauen.
2.1.10 Der Verlag unterhält
eine
Außenstelle in Los Angeles, über die Bücher bekannt
gemacht
werden und über die das Buch erhältlich ist (Versand je nach
Kosten aus Deutschland oder aus den USA).
2.1.11 Es wird ein farbiger Flyer
gedruckt.
2.1.12 Es werden
Rezensionsexemplare verschickt.
2.1.13 Der Autor/Herausgeber kann
selbst
Vorschläge für Rezensenten einbringen.
2.1.14 Alle Kontaktpersonen mit
email-Adresse,
die vom Autor/Herausgeber benannt werden, werden über die
Neuerscheinung
informiert.
2.1.15 Die Höhe des unter 1.1
angegebenen
Druckkostenzuschusses reduziert sich bei späteren Bänden in
der
Reihe, falls der Verlag erfolgreich Abonennten der Reihe geworben hat,
die die Reihe zu einem lukrativen Geschäft für den Verlag
machen.
2.1.16 Der Verlag unterhält
eine
eigene Universitäts-Buchhandlung, in der das Buch erhältlich
sein wird, und ist an Barsortimenter,
Verlegerbeischlüsse/Bücherwagenverkehr,
Bestellsysteme IBU, KNO etc. angeschlossen.
2.1.17 Der Auftraggeber kann das
Buch
zum Vorzugspreis von - Euro mit einer Mindestabnahme von - Expl.
erwerben.
2.1.18 Der Auftraggeber
unterstützt
den Verlag bei der Bestimmung des Ladenpreises, beim Schätzen der
Verkaufsauflage, bei der Werbung und bei den Vorbereitungen zur
Einführung
der Publikation in den deutschen Buchmarkt.
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3. Rückvergütung: 350
Euro
pauschal für jeden Autor/Herausgeber (Meldung in Verlagarbeit
enthalten)
Muster eines Schreibens an die VG
Wort
VG Wort
Goethestr. 49
80336 München
Ihr Tel. 089/51412-0
Ihr Fax 089/51412-58
Mitgliedsantrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die
Mitgliedschaft
als Autor im Bereich Wissenschaft. Bitte senden Sie mir ein
Anmeldeformular
und Meldeformulare an die oben angegebene Adresse.
Mit freundlichen
Grüßen
Ihre
Mitwirkungsmöglichkeiten
Anmeldung bei der VG Wort:
Ich
benötige Ihre Mitgliedsnummer bei der VG Wort. Falls Sie noch
keine
haben, verwenden Sie bitte den beiliegenden Antragsentwurf (Anlage 1).
Die Mitgliedschaft ist kostenlos. In der VG Wort erhalten alle
wissenschaftlichen
Autoren für ihre Dissertation oder ihre wissenschaftlichen
Bücher
ca. 350 Euro Ausschüttung / Tantieme. Dieses Geld erhalten Sie
unter
Garantie, wenn Sie Ihre Publikation der VG Wort mitteilen, es gibt kein
Entscheidungsverfahren. Es handelt sich nicht um einen
Druckkostenzuschuss,
den man zusätzlich auch noch beantragen kann, sondern um eine
Entschädigung
für die Tatsache, dass Ihre Arbeit wahrscheinlich oft nicht
gekauft,
sondern schlicht aus einer Bibliothek entliehen und ganz oder teilweise
kopiert wird. Das muss zwar versteuert werden, ist aber ein kleiner
Beitrag,
der unterm Strich Ihren geleisteten Druckkostenzuschuss verringert.
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4. Rückvergütung:
Beteiligung
am Umsatz
Sie erhalten 5% Umsatzbeteiligung am tatsächlichen Verkaufspreis
der Bücher. Zur Information: So teilen sich die weiteren
Umsätze
auf: Die Universität erhält weitere 10% (vom
tatsächlichen
Verkaufspreis) oder eine Mindestpauschale. Barsortimenter (K&V/KNO,
Koenemann, vglbar. Amazon.de und Amazon.com) erhalten, falls sie das
Buch
verkaufen, ca. 50% Rabatt auf den vollen Buchpreis; Buchhandlungen
erhalten
25%, der Rest bleibt beim Verlag zur Deckung der Vorhaltungs- (10
Jahre)
und Nachdruckkosten.
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5. Rückvergütung bei
bestimmten
wissenschaftlichen Buchreihen: Druckkostenzuschuss seitens des
Lehrstuhls
Einige Lehrstühle, die
wissenschaftliche
Buchreihen im Bochumer Universitätsverlag herausgeben, beteiligen
sich mit bis zu einem Drittel an den Druckkosten incl. Verlagsarbeit,
sie
erhalten dafür im Austausch Freiexemplare.
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6. Optionale
Rückvergütung:
"Wissenschaftspreis des Bochumer Universitätsverlags"
Der "Wissenschaftspreis des Bochumer Universitätsverlags"
würdigt
in unregelmäßigen Abständen Arbeiten, die einen
außergewöhnlichen
wissenschaftlichen Fortschritt bedeuten. Jede im Bochumer
Universitätsverlag
veröffentlichte Arbeit kann auch rückwirkend für diesen
Preis vorgeschlagen werden. Das Vorschlagsrecht liegt gemeinsam bei
Doktorvater
und Verleger, es entscheidet die "Fachkommission
Qualitätssicherung
der Universität".
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7. Optionale
Rückvergütung:
Druckkostenzuschuss der Fakultät
Aufgrund enger werdender finanzieller Möglichkeiten der
Universität
ist in den letzten Jahren die Zahl der Druckkostenzuschüsse der
Universität
für herausragende Arbeiten zurückgegangen. Der
Druckkostenzuschuss
kann bei der Fakultät beantragt werden.
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8. Datenblatt
Bitte füllen Sie folgende
Informationen
zu Ihrer Publikation zum Verbleib beim Verlag aus:
Autor/Herausgeber:
Titel der Arbeit
Untertitel
Titel der zugrundeliegenden
Dissertation
(falls abweichend)
Reihe
Bd. Nr.
5 Stichwörter zum Auffinden
des Titels
Dienstanschrift
Dienst-Tel./Fax/email
Privatanschrift
Privat-Tel./Fax/email
Bankverbindung (zur
Überweisung für
Honorar und zum Lastschrifteinzug von Druckkostenzuschuss)
Sind noch Änderungen am
Manuskript
zu tätigen? (Wenn ja, durch Autor oder Verlag vorzunehmen? )
geplanter Drucklegungstermin
(bei Dissertationen
kann nur nach Disputation/Rigorosum)
Gesamt-Exemplare (für
Promotionen
laut Promotionsordnung häufig 150), davon Autoren- /
Rez.exemplare
Format des Manuskripts
(postscript/Word/pdf)
Grafiken/Farbseiten/Fotos?
VG-Wort Mitgliedsnummer (wenn
keine besteht,
bitte mit beiliegendem Schreiben beantragen)
Ablieferungstermin für
Adressenliste
von Interessenten (Tabelle anbei)
Ablieferungstermin für
deutsche Zusammenfassung
für Neuerscheinungs-Werbezettel
Ablieferungstermin für
englische
Zusammenfassung
Sonderdatenteil
Magister/Diplom/Doktorarbeiten
Bei Dissertationen: Liegt
Imprimatur von
Erstgutachter vor?
Note der Arbeit
Bei Dissertationen: Datum der
Disputation
Geplanter Ablieferungstermin
für
Imprimatur bzw. Veröffentlichungs-Empfehlung des
Doktorvaters/Erstgutachters
(an uns)
Information für den
Autor/Herausgeber
Wenn Note "sehr gut" (summa cum
laude/magna
cum laude): 1. kann im BoU verlegt werden (mit ISBN), 2.
Druckkostenzuschuss
kann bei Uni und VG Wort beantragt werden, 3. Uni-Logo und Design kann
auf Titelblatt erscheinen, 4. Erstgutachter sollte Vorwort schreiben
(eine
halbe bis 1 Seite)
Wenn Note "gut" (cum laude) oder
befriedigend
(rite): 1. kann im ML verlegt werden (mit ISBN) 2. kann hier gedruckt
werden
(ohne ISBN)
Vom Verlag auszufüllen
Warengruppen-Schlüssel:
Nächster Gesprächstermin
(bitte
unterschriebenen Vertrag und Manuskript auf Diskette/CD sowie bei
Dissertationen
Imprimatur mitbringen):
Bitte bringen Sie zum
nächsten Gesprächstermin
mit:
1. Manuskript im Format
______________
2. unterschriebener Vertrag
(doppelte
Ausfertigung)
3. bei Dissertation: Imprimatur /
Druckgenehmigung
bzw. -empfehlung des Erstgutachters, bei geisteswiss. Arbeiten Vorwort
desselben
4. ausgefülltes
Adressenformular
(untenstehend)
5. Fotos im Original
6. ____________________________
7. ____________________________
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9.
Druckvorlagen/Formathinweise/Layoutangaben
Formathinweise für Ihr
Manuskript
Bitte legen Sie sich auf alte
oder neue
Rechtschreibung fest und halten Sie diese durch, damit keine Mehrkosten
entstehen.
Bitte orientieren Sie sich
ungefähr
an diesen Maßen:
Papierformat DIN A4 21 cm x 29,7
cm, Seitenrand
oben 2 cm, unten 10,7 cm, innen 1,95 cm, außen 8,4 cm, Kopfzeile
1,5 Fußzeile 11,2, Gegenüberliegende Seiten,
Abschnittsbeginn
Neue Seite, Gerade/ungerade Seiten unterschiedlich.
Je nachdem, welche Word-Version
Sie verwenden,
sieht dass Dialogfenster dann so aus:
Papierformat: A4
Überschriften: Absatz
Zeilenabstand
genau 12 pt, nach 6 pt, Schrift 10,5 pt, fett, Times New Roman,
Textfluss:
Absätze nicht trennen
Text: Absatz Zeilenabstand genau
12 pt,
Schrift 9,5 pt, Times New Roman
Fußnoten/Anmerkungen:
möglichst
am Abschnittsende, Absatz hängend 0,3 cm, nach der jeweiligen
AUTOMATISCHEN
Fußnote einen Tabulator, dann Fußnotentext in der Schrift
Times
New Roman, 8,5 pt; Zeilenabstand Genau 10,5 pt
Kopfzeile 8,5 pt, Zeilenabstand
nach 12
pt, wahlweise Format Rahmen = Linie unten Liniendicke ,75 pt
Allgemein: Hervorhebungen nie
fett oder
unterstrichen, sondern kursiv
Bitte bringen Sie Ihr
Manuskript sowohl
als
a) Ausdruck (kann auch DIN A4
sein),
b) Datei im Word-Dokument-Format
(*.doc),
wird über Word für Windows gedruckt,
Alle Word-Versionen sind uns
willkommen.
Bitte geben Sie an, mit welcher Version (XP, 2000 = 9.0, 97 = 8.0, 7.0,
95 = 6.0, 2.0, 1.2) Sie gearbeitet haben.
c) Datei im Format postscript
(*.ps),
wird über GSView gedruckt
Postscript können Sie z.B.
erstellen,
wenn Sie TEX zum Schreiben Ihrer Datei verwendet haben. Drucken Sie die
Datei als ps-Datei aus und liefern Sie sie uns auf CD. In jedem Fall
benötigen
wir zur Sicherheit auch die originale TEX-Datei.
d) Datei im Format pdf wird
über
Acrobat gedruckt.
Bei Farbseiten:
Sie nehmen uns Arbeit ab, wenn Sie
1.
alle Farbseiten mit der jeweiligen Rückseite als Einzeldateien
abspeichern
(z.B. die Farbseite 14 mit der Rückseite 13 als 14_13.ps oder die
Farbseite 13 mit der Rückseite 14 als 13_14.ps),
Bei schwarz-weiß-Seiten:
1. Sie nehmen uns Arbeit ab, wenn
Sie
alle geraden schwarz-weiß-Seiten als eine Datei abspeichern
(ger_sw.ps)
und 2. alle ungeraden schwarz-weiß-Seiten als eine Datei
abspeichern
(ung_sw.ps). Bitte achten Sie dabei darauf, dass diese beiden Dateien
auch
keine schwarz-weißen Rückseiten von Farbseiten mehr
enthalten,
da jene in einem anderen Druckverfahren erstellt werden.
d) Datei im Format portable
document (*.pdf),
wird über Acrobat Reader gedruckt
Um Mehrkosten zu vermeiden,
liefern Sie
die Datei bitte bereits im Format A4 mit großen
Seitenrändern
ab, d.h. dass wir den reinen Text, der etwa in DIN A5 ist, nicht mehr
vergrößern
oder verkleinen müssen (das bedeutete dann Qualitätsverlust).
Ansonsten müssen wir die Datei selbst umformatieren. Bei
postscript-Dateien
geht dies über den Befehl psresize. Bei Word-Dateien sind mehr
Formatierungsarbeiten
notwendig.
Bitte liefern Sie uns evtl.
notwendige
Schriften als *.ttf-Dateien mit, bei ps-Dateien ps-Schriften.
Zurück zum Seitenanfang
10. Ihre
Marketing-Mitwirkungsmöglichkeiten:
- Deutsch
- - Information: Eine
Beschreibung
Ihres Buches auf Deutsch wird im Internet unter http://bou.de/
veröffentlicht
werden. Falls uns noch keine genaueren Informationen vorlagen, finden
Sie
dort derzeit nur einen rudimentären Hinweis bzw. provisorisch
gesammelte
Angaben zu Ihrem Buch. Die Seite kann man finden, indem man auf der
Homepage
http://bou.de/gindex.html auf Ihren Titel klickt (wird
möglicherweise
erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen). Bitte
überprüfen
Sie die dort gegebenen Informationen und senden Sie uns gegebenenfalls
baldmöglichst eine Korrektur oder Ergänzung. Diese
Beschreibung
wird neben dem Internet auch in unseren Katalog aufgenommen und
darüberhinaus
als Flyer an Interessenten, die Pressestelle, Rezensenten sowie
Fachzeitschriften
verschickt.
- - Besprechungen/Rezensionen: Sie
können uns helfen, indem Sie uns zwei Listen senden. Eine mit
fachlich
kompetenten Bekannten, die wir um eine Besprechung bitten können.
Eine weitere mit Fachzeitschriften, die evtl. am Abdruck einer
Rezension
interessiert sein könnten. Sie verpflichten sich im
Autorenvertrag,
selbst zwei Rezensionen über andere Publikationen des Verlags zu
schreiben.
Dafür bemühen wir uns auch darum, dass Ihr Buch besprochen
wird.
Wir senden Ihnen vor Weihnachten das Verlagsprogramm zu, falls Sie
bereits
dieses Jahr interessante Titel entdecken, senden wir Ihnen die
entsprechenden
Rezensionsexemplare. Sie können aber auch in einem der Folgejahre
ein kostenloses Rezensionsexemplar anfordern.
- -
Interessenten/Multiplikatoren:
Es
ist unabdingbar, dass Sie uns, falls noch nicht geschehen, eine Liste
mit
Interessenten senden. Das können Fachbibliotheken sein oder
Kollegen,
denen Sie persönlich noch kein Buch gegeben haben. Überhaupt
bitten wir Sie darum, wie im Vertrag vereinbart, nur denen Bücher
zu schenken, die sich selbst kein Buch kaufen würden.
Die Informationen, die Sie uns
schicken,
senden Sie bitte bevorzugt per email, da so Fehler durch Abtippen
vermieden
werden können. Der zweitbeste Weg wäre eine Diskette/CD per
Post,
der drittbeste ein Brief und der viertbeste ein Fax.
- Adressenliste
- - Welchen
Universitätsprofessor
würden Sie als (Reihen-)Herausgeber empfehlen?
- - Welchen Personen/Institutionen
sollten
wir ein Rezensionsexemplar schicken?
- - Welchen Personen/Institutionen
(Bibliotheken,
Zeitschriften) sollten wir eine Information über die
Neuerscheinung
schicken?
- Englisch
Eine Beschreibung auf Englisch
wird im
Internet unter http://bou.de/[hier stehen die letzten 4 Ziffern Ihrer
ISBN].html
abgelegt. Falls Ihre Arbeit ohnehin ein abstract besitzt, können
Sie
Teile des abstracts dafür verwenden.
Zurück zum Seitenanfang
11. Publikationsbedingungen
Publikationsbedingungen der
Bochumer Universitätsverlag
GmbH
I. Geltungsbereich
Die Publikation von Manuskripten
wird
zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Der Abschluss des
Verlagsvertrages
gilt als Anerkennung der Publikationsbedingungen. Mündliche
Abmachungen
bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen
Bestätigung.
Der Autor/Herausgeber garantiert dem Verlag, dass er die Urheber- und
Vervielfältigungsrechte
für den eingereichten Beitrag besitzt und dem Verlag vertraglich
diese
Rechte überlässt. Bei Dissertationen überlässt der
Autor/Herausgeber dem Verlag das Original des Imprimaturs. Die in
diesen
Publikationsbedingungen genannten Konditionen sind
Standard-Konditionen.
Sollten für einzelne der Konditionen im Verlagsvertrag andere
Konditionen
vereinbart werden, so haben die im Verlagsvertrag vereinbarten
Konditionen
Vorrang, die weiteren Standard-Kondititonen der Publikationsbedingungen
behalten jedoch weiterhin Gültigkeit.
II. Angebotsabgabe
1. Das Angebot, das zunächst
drei
Monate verbindlich ist, gilt vorbehaltlich einer Einsichtnahme in das
Originalmanuskript
des Autor/Herausgebers. Das Angebot ist Bestandteil des
Verlagsvertrages.
Die im Angebot genannten Konditionen gelten unter dem Vorbehalt, dass
die
der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Daten unverändert bleiben. In
jedem Falle ist letztlich die definitive Zahl der Druckseiten für
die Höhe des vom Autor/Herausgeber zu leistenden Zuschusses
maßgeblich.
2. Bei vom Verlag hergestelltem
Lasersatz
werden Satzfehler kostenfrei berichtigt. Dagegen werden vom Verlag
infolge
Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung
vom Manuskript bzw. vom auf der Diskette gespeicherten Text
erforderliche
Abänderungen, insbesondere Autokorrekturen, nach der dafür
aufgewendeten
Arbeitszeit berechnet. Veränderte Querverweisziffern werden vom
Autor/Herausgeber
ermittelt und von ihm nach der Umbruchkorrektur in die
Korrekturabzüge
eingetragen. Der für das Einfügen in den Satz erforderliche
Aufwand
wird als Autokorrektur berechnet. Der Autor/Herausgeber soll den ersten
Korrekturdurchgang innerhalb von vier und alle weiteren innerhalb von
zwei
Wochen nach Erhalt der Abzüge erledigen. Verlängert sich die
Produktionszeit erheblich, weil der Autor/Herausgeber die vorgegebene
Korrekturzeit
deutlich überschreitet, hat der Verlag das Recht, zwischenzeitlich
eingetretene Preiserhöhungen an den Autor/Herausgeber
weiterzubelasten.
Beim Lasersatz ist das Neuzeichnen von Skizzen Schaubildern etc. im
Druckkostenzuschuss
nur enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot erwähnt
wurde.
Sollten Korrektur-Mehrarbeiten in Orthographie oder Format anfallen, so
trägt diese der Autor/Herausgeber nach Aufwand.
3. Der Autor/Herausgeber kann
weitere
Autorenexemplare zusätzlich zu seinen Freiexemplaren bis zur
Drucklegung
zum im Verlagsvertrag genannten Vorzugspreis bestellen. Der Verlag
behält
sich indessen ausdrücklich eine mengenmäßige Begrenzung
dieser Exemplare vor.
4. Zieht sich die Ablieferung des
Manuskripts
über sechs Monate nach Angebotsabgabe hinaus, so behält sich
der Verlag vor, zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen des
grafischen Gewerbes (bei elektronischen Publikationen des
elektronischen
Mediengewerbes) an den Autor/Herausgeber weiterzubelasten.
III. Druckvorlagenqualität
1. Der Autor/Herausgeber
trägt bei
allen Herstellungsformen die Verantwortung für eine fehlerfreie
Textgestalt.
Eine Korrekturlesung durch den Verlag erfolgt nicht.
2. Wird als Herstellungsform der
Druck
ab Manuskript des Autor/Herausgebers vereinbart, müssen Layout und
Qualität der Text- und Abbildungsvorlagen allgemein üblichem
graphischen Standard bzw. dem Standard der Reihe, in der der Beitrag
erscheint,
entsprechen. Der Verlag hat das Recht, vom Autor/Herausgeber gelieferte
Vorlagen zurückzuweisen bzw. Nachbesserungen zu verlangen, wenn
kein
vertretbares Reproduktionsergebnis zu erwarten ist.
3. Der Verlag darf ohne
Rücksprache
mit dem Autor/Herausgeber kostenfreie Retuschearbeiten am vom
Autor/Herausgeber
gelieferten Typoskript durchführen, insofern der Inhalt des Textes
dabei nicht geändert wird.
IV. Form und Ausstattung der
Buch-/Medien-Exemplare
Die Wahl des Mediums, bei
Print-Medien
die Gestaltung des Umschlages, der Titel und der Texte für die
vierte
Umschlagseite, die Wahl des Materials und der Veredelung für den
Umschlag
sowie die Wahl des Papiers sind grundsätzlich Aufgabe des
Verlages.
Grundsätzlich wird bei Print-Medien ein farbiges,
hochglänzendes
Titelblatt in Softcover-Bindung verwendet. Auf Wunsch besteht auch die
Möglichkeit der Hardcover-Bindung. Bei elektronischen Medien gilt
dies entsprechend für die Gestaltung der MedienVerpackung. Bei
digitaler
Veröffentlichung z.B. bei der Veröffentlichung im Internet
kann
ein Umschlag entfallen. Der Verlag behält sich eine Neugestaltung
der Umschläge des Beitrags auch nach Angebotsabgabe und auch bei
Neuauflagen
vor. Ebenso bleiben redaktionelle Änderungen der vom
Autor/Herausgeber
eingereichten Werbetexte vorbehalten.
V. Zahlung und Fälligkeit
1. Nach Ablieferung des druck-
bzw. satzreifen
Manuskriptes erfolgt Rechnungsstellung für eine Hälfte des
vom
Autor/Herausgeber zu leistenden Zuschusses. Die andere Hälfte des
Zuschusses wird mit Fertigstellung der Bücher / Medien
fällig.
Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar. Skonto kann nicht
gewährt
werden. Bei Autor/Herausgeberen, die im Ausland ansässig sind oder
während der Produktion des Buches / Mediums auf Dauer ins Ausland
gehen, wird der gesamte Druckkostenzuschuss nach Ablieferung des satz-
bzw. druckreifen Manuskriptes fällig. Der Verlag ist jedoch
bereit,
für den zweiten Teil des Zuschusses eine Bankbürgschaft zu
akzeptieren.
2. Gerät der
Autor/Herausgeber mit
der Zahlung der 1. Rate des Druckkostenzuschusses trotz Mahnung in
Verzug,
so kann der Verlag die Produktion des Buches aussetzen sowie die
Begleichung
des gesamten Druckkostenzuschusses vor Auslieferung des Buches an den
Autor/Herausgeber
fordern.
Vl. Lieferung
1. Die Produktionszeit beginnt mit
dem
Tag, an welchem dem Verlag das vollständige druck- bzw. satzreife
Manuskript incl. sämtlicher dem Autor/Herausgeber vom Verlag bei
Vertragsabschluss
zur Komplettierung übergebener Vordrucke zur Verfügung steht.
Überschreitet der Autor/Herausgeber den im Verlagsvertrag
vorgesehenen
Ablieferungstermin des Manuskriptes, so kann vom Verlag ein neuer
Fertigstellungstermin
festgesetzt werden. Müssen vom Verlag zusätzlich bei
Angebotsabgabe
nicht vereinbarte Arbeiten zur Herstellung des Buches, beispielsweise
Retuschearbeiten,
ausgeführt werden bzw. werden die Herstellungsarbeiten auf
Veranlassung
oder Verschulden des Autor/Herausgebers unterbrochen, so verschiebt
sich
der Fertigstellungstermin des Buches entsprechend.
2. Gerät der Verlag mit der
Fertigstellung
des Buches in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene
Nachfrist
von mindestens sechs Wochen zu gewähren. Ersatzansprüche
über
die Produktion des Buches hinaus können nicht geltend gemacht
werden.
3. Streik, Aussperrung, Krieg,
Aufruhr
sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen nicht
zur
Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze
über
den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
4. Den Versand der
Autorenexemplare nimmt
der Verlag mit der gebotenen Sorgfalt vor, er haftet jedoch nur
für
grobe Fahrlässigkeit. Der Versand erfolgt auf Gefahr des
Autor/Herausgebers.
Wenn der Autor/Herausgeber im Inland ansässig ist, erfolgt der
Versand
der Autoren- und Pflichtexemplare per Post oder durch Paketdienste,
frei
Haus. Bei Lieferungen ins Ausland werden die Versandspesen in Rechnung
gestellt.
Vll.
Beanstandungen/Gewährleistung
1. Gemäß Verlagsvertrag
erfolgt
die Produktion des Buches auf Rechnung des Verlages. Der Verlag wird
daher
das Produktionsergebnis sorgfältig prüfen. Der Verlag
verpflichtet
sich im übrigen, etwaige Beanstandungen des Autor/Herausgebers
unter
Zugrundelegung der im grafischen Gewerbe geltenden Normen sowie unter
Berücksichtigung
langjähriger Erfahrungswerte zu prüfen. Kommt der Verlag nach
pflichtgemäßem Ermessen zu dem Schluss, dass die
Beanstandung
des Autor/Herausgebers eine Mängelrüge gegenüber den
Lieferanten
des Verlages nicht zulässt, wird er dies dem Autor/Herausgeber
mitteilen.
Der Autor/Herausgeber kann dann frei entscheiden, ob er das Risiko des
Rechtsweges auf sich nehmen möchte. Bei berechtigten
Beanstandungen
ist der Verlag nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche
zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet.
2. Insofern vor Angebotsabgabe
oder während
der Produktionszeit Bemusterungen erfolgten (Überlassung von
Musterbänden
o.ä.), können diese für das Produktionsergebnis nur
bedingt
verbindlich sein. Handelsübliche Abweichungen, wie sie
beispielsweise
beim Druck farbiger Umschläge oder bei der Papierqualität im
grafischen Gewerbe vorkommen können, werden vom Autor/Herausgeber
ausdrücklich akzeptiert. Der Verlag weist darauf hin, dass aus
schneidetechnischen
Gründen Format-Abweichungen von 2% der jeweiligen Buchlänge
oder
-breite auch innerhalb derselben Auflage vorkommen können.
3. Beanstandungen des
Produktionsergebnisses
oder der Endabrechnung können nur berücksichtigt werden, wenn
sie innerhalb einer Woche nach Empfang der Bücher bzw. der
Rechnung
- in schriftlicher Form - vorgebracht werden. Der Verlag ist
verpflichtet,
Herstellungsunterlagen wie z.B. Korrekturabzüge längstens
drei
Monate aufzubewahren. Der Autor/Herausgeber akzeptiert dies
ausdrücklich.
Die Nichtaufbewahrung der Unterlagen nach Ablauf dieser Frist kann dem
Verlag im Streitfalle in keinem Fall zum Nachteil ausgelegt werden. Ein
Zurückbehaltungsrecht steht dem Autor/Herausgeber nicht zu.
4. Bei Verlust oder Untergang des
vom
Autor/Herausgeber gelieferten Manuskriptes, der Diskette(n) oder der
Originalvorlagen
für die Reproduktion von Abbildungen etc. haftet der Verlag nur
bei
grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe des materiellen
Wiederbeschaffungswertes.
5. Liefert der Autor/Herausgeber
dem Verlag
für die Buchproduktion einen auf Diskette gespeicherten Text, so
übernimmt
der Verlag bei Verlust oder Untergang des Textes keine Haftung. Auch
kann
der Verlag für eine fehlerfreie Textkonvertierung keine
Gewähr
übernehmen und schließt jegliche Haftung dafür aus.
VIII. Rechtseinräumungen
1. Die Drucklegung des Manuskripts
im
Bochumer Universitätsverlag erfolgt unter dem Vorbehalt der
Zustimmung
der Gutachter-Kommission der Ruhr-Universität Bochum. Bei
Ablehnung
der Kommission kann die Drucklegung nach Rücksprache mit dem
Autor/Herausgeber
zu denselben Konditionen in der MultiLingua Verlag GmbH, Bochum
erfolgen.
2. Der Autor/Herausgeber als
alleiniger
Inhaber aller Rechte an dem Werk räumt dem Verlag, räumlich
und
inhaltlich unbeschränkt sowie für die Dauer des gesetzlichen
Urheberrechtsschutzes das ausschließliche Recht zur
Vervielfältigung
und Verbreitung in Buch- oder sonstiger Medienform incl. elektronischer
Form und Internet für alle Auflagen und Ausgaben sowie für
alle
Sprachen ein. Jede anderweitige Verwendung des Werkes bedarf der
Zustimmung
des Verlages. Dies gilt auch für die Einspeicherung und
Verarbeitung
in elektronischen Systemen. Der Autor/Herausgeber erklärt und
steht
dafür ein, dass weder die Herausgabe des Werkes Rechte und
Ansprüche
Dritter oder das Gesetz verletzt noch über Nutzungsrechte an dem
Werk
ganz oder teilweise anderweitig verfügt worden ist.
3. Der Autor/Herausgeber
überträgt
dem Verlag insbesondere das Recht zur Herstellung und zum Vertrieb im
fotomechanischen
Nachdruck, Fotokopie, Xerographie, Mikrofiche, Mikroprint, Mikrofilm
sowie
in digitalisierter Form auf und in entsprechenden Medien (CD, DVD,
Internet
etc.).
4. Werden dem Werk Abbildungen
beigegeben,
so steht der Autor/Herausgeber dafür ein, dass er über die
Rechte
an den Vorlagen verfügen kann, und er räumt diese Rechte dem
Verlag zu den obengenannten Bedingungen ein.
5. Der Verlag wird die Verwaltung
des
Verlagsrechts nicht restriktiv handhaben, um so dem Autor/Herausgeber
die
Verbreitung seiner Thesen auch anderweitig zu ermöglichen. So
bleibt
es beispielsweise dem Autor/Herausgeber unbenommen, unter Angabe der
Quelle
Teile seines Werkes in Aufsätzen zu verwenden.
IX Der Beitrag
1. Der Autor/Herausgeber legt dem
Verlag
ein druck- bzw. satzreifes Manuskript / einen reproduktionsfähigen
Beitrag als Datei und als Ausdruck vor. Alle darüberhinaus
anfallenden
Mehrarbeiten, um eine reproduktionsfähige Vorlage zu erhalten,
werden
dem Autor nach Aufwand in Rechnung gestellt.
2. Der Autor/Herausgeber
behält eine
Sicherheitskopie des Manuskriptes bzw. der Medien (Disketten, CD
o.ä.)
bei sich.
3. Wird nichts anderes vereinbart,
so
geht das Manuskript / Medium (einschließlich sonstiger
Druckvorlagen)
mit der Ablieferung in das Eigentum des Verlages über.
4. Grundsätzlich ist
Magisterarbeiten,
Diplomarbeiten und Dissertationen ein ca. 1-2 seitiges Vorwort des
Betreuers
der Arbeit beizufügen.
X Druckkostenzuschuss
1. Die Herstellung des Werkes
erfolgt
auf Rechnung des Verlegers. Der Verlag unterbreitet dem
Autor/Herausgeber
ein Angebot, das die Publikationsbedingungen enthält. Verlangt der
Verlag einen Druckkostenzuschuss, so wird dieser im Angebot
ausgewiesen.
Das in Vorbereitung dieses Vertrags unterbreitete Angebot sowie alle
schriftlichen
zwischen Autor/Herausgeber und Verlag vereinbarten Änderungen oder
Ergänzungen sind Bestandteil des vorliegenden Vertrages. Die
Leistung
eines Druckkostenzuschusses begründet kein Eigentumsrecht an der
gedruckten
Auflage.
2. Bei weiteren Auflagen nach
einer Erstauflage
braucht der Autor/Herausgeber keinen Druckkostenzuschuss zu leisten.
XI Auflage
1. Der Verlag entscheidet
über das
Herstellungsverfahren, z.B. Digitaldruck / publishing-on-demand bzw.
Offset.
Bei Verfahren, die keine feste Auflage vorsehen (z.B.
publishing-on-demand),
richtet sich die tatsächliche Anzahl nach der Nachfrage. Der
Verlag
garantiert aber, dass das Buch 10 Jahre über den Buchhandel
erhältlich
ist. Wird im Verlagsvertrag nichts anderes vereinbart, so verwendet der
etwa 15 Exemplare davon für Rezension und Werbung sowie als Belege
und 10 Exemplare davon als Belegexemplare für den
Autor/Herausgeber.
2. Ist das Kontingent an
Rezensions-,
Werbe- und Beleg-exemplaren erschöpft, so kann der Verlag weiteren
Verpflichtungen nur nachkommen, indem er auf den Bestand der
Verkaufsauflage
zurückgreift. Der Verlag ist berechtigt, die Rezensions-, Werbe-
und
Belegexemplare auszugeben, ohne dass der Autor/Herausgeber einen
Einzelnachweis
dafür verlangt.
3. Der Autor/Herausgeber kann
weitere
Exemplare seines Buches und andere Titel des Verlages mit 10% Rabatt
auf
den Verkaufspreis vom Verlag beziehen.
4. Der Verlag kann bei
höherer Nachfrage
im Publishing-on-demand-Verfahren eine höhere Anzahl von
Exemplaren
drucken, ohne das Buch neu aufzulegen.
5. Der Verlag verpflichtet sich,
das Buch
in seiner neuesten Auflage 10 Jahre im Buchhandel erhältlich zu
halten,
falls sich die Buchhandelsstruktur nicht grundlegend ändert.
6. Bei weiteren Auflagen
erhält der
Autor/Herausgeber jeweils 5 Freiexemplare.
XII Werbung
1. Der Autor/Herausgeber ist
informiert
darüber, dass die Werbung zum Teil vom Bochumer
Universitätsverlag
durchgeführt wird.
2. Der Verlag bestimmt die zur
Verbreitung
erforderlichen Werbemaßnahmen sowie den zeitlichen Ablauf der
Werbung.
Der Verlag sorgt national und soweit es dem Verlag angemessen erscheint
international für Bekanntmachung. Der Grad der Bekanntmachung
liegt
im Ermessen des Verlags. Der Verlag bemüht sich um eine Aufnahme
in
die wichtigsten Nationalbibliographien und um eine Besprechung in der
Fachpresse.
Der Verlag nimmt Anregungen des Autor/Herausgebers hinsichtlich der
Werbung
gern entgegen.
3. Der Autor/Herausgeber
unterstützt
den Verlag bei seinen Werbemaßnahmen, indem er dem Verlag einen
Kurzwerbetext,
eine Kurzinhaltsangabe auf Deutsch und Englisch sowie einige
autobiographische
Angaben liefert. Entsprechende Hinweise des Verlages erhält der
Autor/Herausgeber
sofort nach Vertragsabschluss.
XIII Vertrieb
1. Der Verlag bestimmt nach
pflichtgemäßem
Ermessen den Verkaufspreis sowie die einzuschlagenden Vertriebswege
(incl.
ggf. Veröffentlichung im Internet unter Hinweis auf die
Urheberrechte).
Der Autor/Herausgeber ist orientiert darüber, dass die
Auslieferung
durch die Bochumer Universitätsverlag GmbH, evtl. durch seine
Betriebsstätte
blätterwald.net - universitäts-buchhandlung oder die
Verlagsauslieferung
der MultiLingua Verlag GmbH erfolgt. Änderungen des
Verkaufspreises
behält sich der Verlag vor.
2. Der Autor/Herausgeber
verpflichtet
sich, seine Autorenexemplare nicht weiterzugeben oder als
Freistück
an Institutionen abzugeben, sofern er nicht ausdrücklich als
Gegenleistung
(für Archivbenutzung o.ä.) dazu verpflichtet wurde. Auch
andere
vom Verlag bezogene Titel darf der Autor/Herausgeber nicht
weiterveräußern.
Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung haftet er dem Verlag für den
entstandenen Schaden.
XIV Rückzahlung des
Druckkostenzuschusses
/ Honorar
1. Der Autor/Herausgeber leistet
einen
Druckkostenzuschuss ohne Rückzahlungsanspruch gemäß
Publikationsangebot
und wird am Netto-Verkaufspreis des Werkes (ausgenommen rabattierte
Exemplare,
wie Autorenexemplare) ab der 1. Auflage - soweit im Verlagsvertrag
nicht
anders geregelt - mit 5% beteiligt, zahlbar in Form von Freiexemplaren.
Bei einer Zweitauflage übernimmt die Bochumer
Universitätsverlag
GmbH die Druckkosten. Sind mehrere Autor/Herausgeberen an der
Fertigstellung
eines Buches beteilgt, so wird die Beteiligung von 5% unter ihnen
geteilt.
Die Abrechnung des Verlages
erfolgt jährlich,
und zwar erstmals ein Jahr nach Erscheinen des Buches mit Stichtag
Jahresende.
Der Verlag ist jedoch ermächtigt, die Zahlung erst innerhalb bis
zu
4 Monate nach Fälligkeit vorzunehmen. Die Abrechnung wird per
Computer
durchgeführt.
Muss der Verlag auf den Bestand
der Verkaufsauflage
zurückgreifen, um beispielsweise weitergehende Anforderungen nach
Rezensions-, Werbe-, Beleg- oder Ersatzexemplaren nachzukommen, so
verringert
sich die abrechnungspflichtige Auflage entsprechend.
2. Bei weiteren Auflagen nach der
Erstauflage
erhält der Autor/Herausgeber eine Beteiligung von 5% vom
Netto-Verkaufspreis
von jedem verkauften Exemplar, zahlbar in Form von Freiexemplaren.
3. Honorare, die sich aus der
Verwertung
der Nebenrechte ergeben, werden zwischen Autor/Herausgeber und Verlag
hälftig
geteilt.
4. Der Autor/Herausgeber
unterrichtet
den Verlag über den Wechsel seines Wohnsitzes.
XV Weitere Auflagen
1. Ist eine Auflage ausverkauft,
so kann
der Autor/Herausgeber den Verlag auffordern, eine neue Auflage
herzustellen
und zu verbreiten. Entschließt sich der Verlag nicht dazu, eine
neue
Auflage herauszugeben, fallen die Veröffentlichungsrechte 5 Jahre,
nachdem das Buch vergriffen ist, an den Autor/Herausgeber zurück.
2. Der Verlag wird dem
Autor/Herausgeber
rechtzeitig mitteilen, wann er eine neue Auflage zu publizieren
beabsichtigt,
damit der Autor/Herausgeber ggf. Änderungen oder Ergänzungen
an seinem Manuskript anbringen kann.
3. Jeder Autor/Herausgeber
verpflichtet
sich, zwei Rezensionen für die Bochumer Universitätsverlag
GmbH
zu schreiben. Die Rezensionsexemplare stehen dem Rezensenten zu. Der
Verlag
bemüht sich seinerseits, auch dem Autor/Herausgeber
dementsprechend
zwei Rezensenten zu besorgen.
XVI Sonder- und Ausverkauf
Ist nach pflichtgemäßem
Ermessen
des Verlages ein nennenswerter Absatz der laufenden Auflage nicht mehr
zu erzielen (in der Regel nach Ablauf von fünf Jahren), so ist der
Verlag ermächtigt, den Verkaufspreis herabzusetzen, um ggf. auf
diese
Weise die Restauflage zu veräußern.
Nach fünf Jahren ist der
Verlag aber
auch zur Lagerräumung berechtigt. Zur Befriedigung eventuell noch
vorhandener Nachfrage bzw. um die Verbreitung des Werkes auch weiterhin
sicherzustellen, erklärt der Verlag sich bereit, einen Restbestand
von maximal 20 Exemplaren am Lager zu halten. Der Autor/Herausgeber
akzeptiert,
dass der Verwaltungsaufvvand keine Honorarzahlung für den
Restbestand
zulässt.
Der Verlag wird den
Autor/Herausgeber
rechtzeitig durch eingeschriebenen Brief von einer Lagerräumung
unterrichten.
Der Autor/Herausgeber muss innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung
des
Briefes erklären, ob er Restexemplare (mit einem Rabatt von 80%
auf
den Verkaufspreis zuzüglich Versandspesen, ohne Honoraranspruch)
erwerben
möchte. Erweist der eingeschriebene Brief sich als unzustellbar,
kann
der Verlag die Lagerräumung weiterführen.
XVII Schlussbestimmungen
1. Für Verstöße
gegen
die Vertragsbestimmungen, soweit sie durch höhere Gewalt oder
durch
außerhalb ihrer Verantwortung liegende Umstände verursacht
werden,
brauchen die Vertragschließenden nicht einzustehen.
2. Dieses Vertragsverhältnis
untersteht
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ergänzend gelten die
Regeln
des Urheber- und Verlagsrechtes.
XlX.
Erfüllungsort/Gerichtsstand/Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden
Ansprüche
und Rechtsstreitigkeiten ist Bochum.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit
einer oder
mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen
nicht berührt.
Fassung vom 16.4.2002.
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12. Verlagsvertrag
Zwischen
____________________________________,
(Autor/Herausgeber)
und der Bochumer
Universitätsverlag
GmbH, Querenburger Höhe 281, 44801 Bochum (Verlag)
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist
das vorliegende
Werk des Autor/Herausgebers mit dem Titel "__________________
__________________
__________________ __________________ __________________", geplante
ISBN
__________________. Das Werk erscheint in der Reihe "__________________
__________________ __________________ __________________", ISSN:
__________________,
Bd. _____.
§ 2 Geltung /
Rechtseinräumungen
1. Die Publikationsbedingungen der
Bochumer
Universitätsverlag GmbH und des Angebots über den
Druckkostenzuschuss
des Autors/Herausgebers in der Fassung vom 16.4.2002 sind Bestandteil
dieses
Vertrags.
2. Der Autor/Herausgeber als
alleiniger
Inhaber aller Rechte an dem Werk räumt dem Verlag, räumlich
und
inhaltlich unbeschränkt sowie für die Dauer des gesetzlichen
Urheberrechtsschutzes das ausschließliche Recht zur
Vervielfältigung
und Verbreitung in Buch- oder sonstiger Medienform incl. elektronischer
Form und Internet für alle Auflagen und Ausgaben sowie für
alle
Sprachen ein. Jede anderweitige Verwendung des Werkes bedarf der
Zustimmung
des Verlages. Der Autor/Herausgeber erklärt und steht dafür
ein,
dass weder die Herausgabe des Werkes Rechte und Ansprüche Dritter
oder das Gesetz verletzt noch über Nutzungsrechte an dem Werk ganz
oder teilweise anderweitig verfügt worden ist.
3. Der Autor/Herausgeber
überträgt
dem Verlag insbesondere das Recht zur Herstellung und zum Vertrieb im
fotomechanischen
Nachdruck, Fotokopie, Xerographie, Mikrofiche, Mikroprint, Mikrofilm
sowie
in digitalisierter Form auf und in entsprechenden Medien (CD, DVD,
Internet
etc.).
4. Werden dem Werk Abbildungen
beigegeben,
so steht der Autor/Herausgeber dafür ein, dass er über die
Rechte
an den Vorlagen verfügen kann, und er räumt diese Rechte dem
Verlag zu den obengenannten Bedingungen ein.
5. Der Verlag wird die Verwaltung
des
Verlagsrechts nicht restriktiv handhaben, um so dem Autor/Herausgeber
die
Verbreitung seiner Thesen auch anderweitig zu ermöglichen. So
bleibt
es beispielsweise dem Autor/Herausgeber unbenommen, unter Angabe der
Quelle
Teile seines Werkes in Aufsätzen zu verwenden.
§ 3 Realisierung
Manuskript, Herstellung, Werbung,
Vertrieb,
Sonder- und Ausverkauf sowie weitere Auflagen richten sich nach den
Publikationsbedingungen.
§ 4 Druckkostenzuschuss /
Rückzahlung
und Honorar
Die Höhe des
Druckkostenzuschusses
seitens des Autors/Herausgebers richtet sich nach dem dem
Autor/Herausgeber
unterbreiteten Angebot, die Zahlungsbedingung nach den
Publikationsbedingungen.
Der Autor/Herausgeber erhält ein Honorar in Höhe von 5% des
Ladenpreises
(ohne MwSt) der verkauften Exemplare (ausgenommen sind Beleg- und
Rezensionsexemplare),
zahlbar in Form von Freiexemplaren. Honorare, die sich aus der
Verwertung
der Nebenrechte ergeben, werden zwischen Autor/Herausgeber und Verlag
hälftig
geteilt. Der Autor/Herausgeber unterrichtet den Verlag über den
Wechsel
seines Wohnsitzes.
§ 5 Auflage
1. Die Auflage setzt sich wie
folgt zusammen:
___ Exemplare für den Verkauf
(Diese
Zahl stellt die geschätzte Auflage dar. Im publishing on
demand-Verfahren,
das hier zugrundeliegt, richtet sich die tatsächliche Anzahl nach
der Nachfrage. Der Verlag garantiert aber, dass das Buch 10 Jahre
über
den Buchhandel erhältlich ist.)
15 Exemplare davon für
Rezension
und Werbung sowie als Belege
10 Exemplare davon für den
Autor/Herausgeber
3 Exemplare davon als
Belegexemplare
für die Deutsche Bibliothek und die Landesbibliothek
§ 6 Schlussbestimmungen
1. Für Verstöße
gegen
die Vertragsbestimmungen, soweit sie durch höhere Gewalt oder
durch
außerhalb ihrer Verantwortung liegende Umstände verursacht
werden,
brauchen die Vertragschließenden nicht einzustehen.
2. Gerichtsstand ist Bochum.
Dieses Vertragsverhältnis
untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ergänzend
gelten
die Regeln des Urheber- und Verlagsrechtes.
Ort, Datum Unterschrift
Bochum, den
Unterschrift
(Verlag)
Unterschrift (Autor/Herausgeber)
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Bochumer
Universitätsverlag,
Querenburger Höhe 281, 44801 Bochum
Tel. 0234 971 978 - 0, Fax -6, inerhalb
der Uni.: Tel. (0234 32-)11993, Fax 14993
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oder BoU@Bochumer-Uni-Verlag.de