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Ruhr-Universität Bochum in Kooperation mit dem Bochumer Universitätsverlag

RUB, Postfach "Bochumer Universitätsverlag", 44780 Bochum, http://verlag.ruhr-uni-bochum.de


Informationsblatt Abschlussarbeit
für Kandidaten, die Abschlussarbeiten an der Ruhr-Universität einreichen möchten.
1.    Wenn Sie Informationen zu einem der unteren Punkte erhalten möchten,
kreuzen Sie bitte das entsprechende Kästchen an * und vergessen Sie unten Ihre Kontakt-in-for-ma-tion nicht. Die hier aufgeführten Dienstleistungen erbringt der Bochumer Uni.-verlag im Uni-Center.

3 Exemplare zum Einreichen im Dekanat
o Erbitte Infos zur Ausdruckmöglichkeit im Uni-Center (ab 5 Cent/Seite, Farbseiten ab 25 Cent/S.)
o Erbitte Infos zum Hardcover-Einband im Uni-Center (Dauer: 10 Minuten) ab 5 Euro
o Erbitte kostenlose Ablieferung beim Dekanat durch Boten des Bochumer Universitätsverlags

o Magister- / o Diplom- / o B.A.-Arbeit / o Habilitation / o Forschungsarbeit von Dozenten
- Keine Veröffentlichungspflicht (Ausnahme: Habilitationen siehe Habilitationsordnung)
- Benotung "sehr gut" => kostenlose Buch¹-Veröffentlichung beim Bochumer Uni.verlag möglich
- Benotung "gut" oder schlechter => Veröffentlichung als Buch¹ mit Zuzahlung² möglich
o Bitte beantragen Sie für mich einen Druckkostenzuschuss bei der * VG Wort / * Humboldt-Stiftung / * _________________________
o Erbitte Infos zur Buch¹-Veröffentlichung

o Dissertation
o Druck von ___ Pflichtexemplaren für die Hochschulschriftenstelle der Universitäts-Bibliothek mit Zuzahlung², Buch¹ veröffentlicht der Bochumer Universitätsverlag kostenlos
ODER    o Buch¹-Veröffentlichung möglich, Sie erhalten in jedem Fall mindestens 300,
maximal 600 Euro Druckkosten-Zuschuss bei sehr guten Arbeiten (summa und magna cum laude) vom Bochumer Universitätsverlag, Rest: Zuzahlung²
ODER    o Erstellung von ___ Mikrofiches (Zuzahlung: je 5 Euro) für die Hochschulschriftenstelle der
Universitäts-Bibliothek, Buch¹ veröffentlicht der Bochumer Universitätsverlag kostenlos
ODER    o Online-Veröffentlichung auf http://verlag.ruhr-uni-bochum.de bzw. http://verlag.rub.de
(kostenlos), Buch¹ veröffentlicht der Bochumer Uni.-verlag kostenlos (Nachteile der Online-Veröffentlichung: relativ ungeschützt, in der Wissenschaft nicht voll als zitierfähig anerkannt)

Hinweis: Laut einigen Promotionsordnungen reicht es aus, die Dissertation ohne ISBN und ohne kostenlose Buchausgabe direkt über die Hochschulschriftenstelle, Frau Annette Hoffmann, Telefon: 0234/32-23502 ins Internet einzustellen.
2.    Ihre Kontaktinformation:
Name    ______________________________    Tel. (tagsüber)      ________________________
email     ______________________________     Abgabe-Termin    ________________________
3.    Bitte faxen Sie dieses Formular an 0234 32-14993 - wir melden uns umgehend -
oder rufen Sie die Informationen telefonisch ab unter 0234 32-11993 (Dr. Woesler, ggf. Anrufbeant.)

__________________________

¹Buch Alle Bücher erhalten eine ISBN, Farbhochglanz-Kartoneinband im Corporate Design der Ruhr-Universität, werden bei Amazon und verschiedenen Datenbanken gelistet und der Deutschen Bibliothek gesandt. Mindestauflage: 100 Exemplare (Hardcover 300 Exemplare), Ausnahme: Wenn laut Promotionsordnung weniger Pflichtexemplare möglich oder mehr Mindestexemplare nötig sind. Auf Wunsch Hardcover. Der Autor erhält 10 Jahre je 5% Honorar vom Netto-Umsatz.

²Zuzahlung 5 Cent/Seite (Hardcover: nur 3 Cent/Seite) und 5 Euro (Hardcover: 9 Euro) pro Farbhochglanz-Kartoneinband im Corporate Design der Ruhr-Universität. Mindestauflage 100 Exemplare oder 50 Exemplare und Verlagskosten.
Stand: 13.1.2004


Im folgenden sind allgemeine Informationen wiedergegeben. Alle im folgenden genannten Preise sind ohne Gewähr (teils veraltet), die aktuellen Preise finden Sie oben unter "Zuzahlung". In jedem Fall hängt die Höhe des Druckkostenzuschusses von zahlreichen Faktoren (Ausstattung, Eilbedürftigkeit, Aufwand) ab, so dass nur das individuelle Angebot bei Vorlage Ihres Manuskripts zählt, alle anderen allgemeinen Angaben sind nur Anhaltspunkte für ungefähre Kosten.

 1. Druck: Leistung und Kostentabelle
 2. Verlagsarbeit: Leistung und Kosten
 3. Rückvergütung: ca. 300 Euro bei Softcover und 600 Euro bei Hardcover pauschal für jeden Autor/Herausgeber (Meldung in Verlagarbeit enthalten)
 4. Rückvergütung: Beteiligung am Umsatz
 5. Rückvergütung bei bestimmten wissenschaftlichen Buchreihen: Druckkostenzuschuss seitens des Lehrstuhls
 6. Optionale Rückvergütung: "Wissenschaftspreis des Bochumer Universitätsverlags"
 7. Optionale Rückvergütung: Druckkostenzuschuss der Fakultät
 8. Datenblatt
 9. Druckvorlagen/Formathinweise/Layoutangaben
10. Ihre Marketing-Mitwirkungsmöglichkeiten
11. Publikationsbedingungen
12. Verlagsvertrag

Sehr geehrter Autor/Herausgeber,

vielen Dank für Ihr Interesse an einer Publikation Ihres Manuskripts in unserem Hause. Berechnen Sie doch selbst schon einmal die Druckkosten und vereinbaren Sie dann einen persönlichen Gesprächsermin mit uns, um sich ein Muster anzuschauen, Detailfragen zu klären etc.: bou@bou.de.

1. Druck: Leistung und Kostentabelle

1.1 Tabelle Druckkosten
Hier können Sie selbst ausrechnen, wie teuer Ihre Arbeit wird.

1.1.1 Bücher mit einer Auflage ab 200 Exemplaren (Offset-Druck)
500 Euro Filmbelichtung/Maschinenrichtung/Umschlag/Binden + Seitenzahl x 0,02 Euro x Auflage
(Enthalten: zweifarbiger Glanzkartonumschlag, für 4-farbigen wasserfesten Hochglanzumschlag wie bei Digitaldruck + 250 Euro)
1.1.2 Bücher mit einer Auflage von 100-200 Exemplaren (Digital-Druck im Hause)
( ( Hochglanz-Farbumschlag=3,94 Euro + (DIN A5-Seitenzahl x 0,03 Euro Papier- und Tonerkosten) + (Seiten mit Abbildungen x 0,07 Euro) + (Farbseiten mit Abbildungen x 0,21 Euro) x Auflage ) x 1,07 (Mehrwertsteuer)

1.1.3 Zusatzkosten (siehe 2.2 Verlagskosten)
Zu den Druckkosten kommt noch die Verlagsarbeit (Standardpreis: Monographie: 249 Euro, Bände in Reihen: Band 1 499 Euro, Folgebände 199 Euro, siehe 2.2 Verlagskosten) sowie 7% MwSt.
1.1.4 Rückvergütungen (siehe 3.-7.)
Abzuziehen sind die garantierten Rückvergütungen in Höhe von ca. 350 Euro (VG Wort) und die umsatzabhängigen Rückvergütungen in Höhe von 5% vom tatsächlichen Verkaufspreis (Beispiel: Bei 500 verkauften Exemplaren zum vollen Ladenpreis = z.B. 49,90 Euro = 1247,50 Euro Rückvergütung).
Abzuziehen ist ein Druckkostenzuschuss der Fakultät bzw. des Lehrstuhls (wie bei einigen wissenschaftlichen Buchreihen).
Abzuziehen ist bei außergewöhnlichem wissenschaftlichen Fortschritt durch die Arbeit der verlagsgebundene Druckkostenzuschuss des "Wissenschaftspreises des Bochumer Universitätsverlags". Jede im Bochumer Universitätsverlag veröffentlichte Arbeit kann auch rückwirkend für diesen Preis vorgeschlagen werden. Das Vorschlagsrecht liegt gemeinsam bei Doktorvater und Verleger, es entscheidet die "Fachkommission Qualitätssicherung der Universität".

1.1.5 Für die Grundlage für die Berechnung angenommene Mediadaten
Die genannten Preise gelten freibleibend mit folgenden Annahmen:
- Vorlage eines satzreifen Manuskripts in digitaler Form
- DINA5 (falls Vorlage in DIN A4: Seitenzahl in DIN A4 *1,7=  Seitenzahl DIN A5, Umformatierung durch Autor)
- Seitenzahl mindestens 80 Seiten
Mehrarbeiten werden nach Aufwand berechnet.

1.1.6 Zusammensetzung der Kosten
Umschlag (Farbe, bitte Vorschlag mit Abteilung Grafikdesgin abstimmen, Design-Kosten im Preis enthalten, ggf. bringt Verlag Illustrator-Hinweis im Innenteil an) Pappe 0,23 Euro, Etikett 0,34 Euro, Aufziehen 0,61 Euro, Zellophanieren 0,92 Euro, Heißleim-Bindung 1,23 Euro, 3 Seiten Schneiden 0,61 Euro, zusammen 3,94 Euro
Der Seitenpreis von 0,03 Euro setzt sich zuusammen aus den Papier- und den Tonerkosten für s/w-Seiten 
Zusatzkosten Farbseiten (Tonerkosten) 0,21 Euro
Zusatzkosten s/w Fotos bis eine halbe Seite (Tonerkosten) 0,07 Euro

1.2 Druckleistungen
Beim Digitaldruck ist der Umschlag immer vierfarbig und hochglänzend-wasserfest zellophaniert.

1.2.1 Die Druckkosten entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Druckkosten-Angebot.
1.2.2 Das Projekt wird in der Regel 3 Wochen nach Eingang der druckfertigen Datei geliefert (bei Verzögerung um mehr als 3 Monate muss der Verlag die Verzögerung begründen).
1.2.3 Das Druckkosten-Angebot wird für 5 Jahre garantiert, wobei nach einem halben Jahr oder später selbstverständlich Inflation, Veränderungen der Hersteller- oder Verarbeitungspreise berücksichtigt werden müssen. Grundsätzlich dürften die Preise sich aber innerhalb eines Jahres um nicht mehr als 10% verteuern. 
1.2.4 Falls sich bis zur Drucklegung eine Abweichung von den Mediadaten ergibt, errechnet sich der endgültige Preis linear von den angegebenen Preisen (z.B. 10% mehr Seiten = 10% mehr Kosten). Bei kleinen Seitenzahlen oder Verschiebung der Position der Farbseiten im Offsetdruck kann es ratsam sein, die Preisveränderung ausrechnen zu lassen, da hier die Anzahl der Bögen bedeutsam ist.
1.2.5 Das Projekt wird in unmittelbarer Nähe des Auftraggebers realisiert, so dass man kurzfristig eingreifen kann.
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2. Verlagsarbeit: Leistung und Kosten

2.1 Verlagsleistung

2.1.1 Für die Verlegung des Buches mit den folgenden Leistungen stellt der Verlag einen Betrag gem. beiliegendem Angebot in Rechnung (Standardpreis: Monographie: 249 Euro, Bände in Reihen: Band 1 499 Euro, Folgebände 199 Euro). Mit diesem Geld wird eine ausreichend hohe Anzahl gedruckt, um das Buch im deutschen Buchhandel, bei Amazon und beim Direktversand des Verlags vorrätig zu halten. Der Autor/Herausgeber wird mit 5% am Umsatz beteiligt. Weiter werden die folgenden Verlags-Leistungen erbracht:
2.1.2 Die Bochumer Universitätsverlag GmbH hat ihren Sitz in räumlicher Nähe zum Auftraggeber. Sie garantiert die bestmögliche Ausführung. Sie ist eine Ausgründung aus der Ruhr-Universität Bochum, besitzt das Recht zum Verwenden des Corporate Design der Universität, hat eine Qualitäts-Sicherungs-Kommission und wird mit Landesmitteln gefördert.
2.1.3 Das Buch erhält eines ISBN, unter der es weltweit in Buchhandlungen, Bibliotheken, Verzeichnissen, Datenbanken und im Internet auffindbar ist.
2.1.4 Alle Bücher des Bochumer Universitätsverlags erscheinen in einer Reihe. Dies erhöht den Absatz des Buches und sorgt für einen größeren Bekanntheitsgrad.
2.1.5 Die Buchreihe wird mit einer ISSN gemeldet und ist deshalb international auffindbar.
2.1.6 Bücher werden im Verzeichnis der lieferbaren Bücher (VLB), bei der Deutschen Bibliothek und bei AMAZON mit Angabe der Warengruppe und von Schlagwörtern gelistet. Mit diesen Schlagwörtern ist das Buch leichter auffindbar, auch etwa in Suchmaschinen im Internet. Es kann über Amazon, in den Buchhandlungen oder beim Verlag bezogen werden. Der Verlag bemüht sich, Buchbestellungen am selben Tag auszuliefern.
2.1.7 Das Buch erhält eine eigene Internetseite auf Deutsch und Englisch, mit inhaltlichen Informationen, Titelblattabdruck und Flyer zum Downloaden im Portable Document Format.
2.1.8 Bücher werden zur Dokumentation in je zwei Exemplaren an die Deutsche Bibliothek und die Landesbibliothek geschickt.
2.1.9 Der Verlag sammelt email-Adressen und bemüht sich, einen Kundenstamm aufzubauen und legt eine Mailingliste an, um einen Kundenstamm aufzubauen.
2.1.10 Der Verlag unterhält eine Außenstelle in Los Angeles, über die Bücher bekannt gemacht werden und über die das Buch erhältlich ist (Versand je nach Kosten aus Deutschland oder aus den USA).
2.1.11 Es wird ein farbiger Flyer gedruckt.
2.1.12 Es werden Rezensionsexemplare verschickt.
2.1.13 Der Autor/Herausgeber kann selbst Vorschläge für Rezensenten einbringen.
2.1.14 Alle Kontaktpersonen mit email-Adresse, die vom Autor/Herausgeber benannt werden, werden über die Neuerscheinung informiert.
2.1.15 Die Höhe des unter 1.1 angegebenen Druckkostenzuschusses reduziert sich bei späteren Bänden in der Reihe, falls der Verlag erfolgreich Abonennten der Reihe geworben hat, die die Reihe zu einem lukrativen Geschäft für den Verlag machen.
2.1.16 Der Verlag unterhält eine eigene Universitäts-Buchhandlung, in der das Buch erhältlich sein wird, und ist an Barsortimenter, Verlegerbeischlüsse/Bücherwagenverkehr, Bestellsysteme IBU, KNO etc. angeschlossen.
2.1.17 Der Auftraggeber kann das Buch zum Vorzugspreis von - Euro mit einer Mindestabnahme von - Expl. erwerben.
2.1.18 Der Auftraggeber unterstützt den Verlag bei der Bestimmung des Ladenpreises, beim Schätzen der Verkaufsauflage, bei der Werbung und bei den Vorbereitungen zur Einführung der Publikation in den deutschen Buchmarkt.
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3. Rückvergütung: 350 Euro pauschal für jeden Autor/Herausgeber (Meldung in Verlagarbeit enthalten)
Muster eines Schreibens an die VG Wort

VG Wort
Goethestr. 49
80336 München
                                                                                          Ihr Tel. 089/51412-0
                                                                                          Ihr Fax 089/51412-58
Mitgliedsantrag
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft als Autor im Bereich Wissenschaft. Bitte senden Sie mir ein Anmeldeformular und Meldeformulare an die oben angegebene Adresse.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten
Anmeldung bei der VG Wort: Ich benötige Ihre Mitgliedsnummer bei der VG Wort. Falls Sie noch keine haben, verwenden Sie bitte den beiliegenden Antragsentwurf (Anlage 1). Die Mitgliedschaft ist kostenlos. In der VG Wort erhalten alle wissenschaftlichen Autoren für ihre Dissertation oder ihre wissenschaftlichen Bücher ca. 350 Euro Ausschüttung / Tantieme. Dieses Geld erhalten Sie unter Garantie, wenn Sie Ihre Publikation der VG Wort mitteilen, es gibt kein Entscheidungsverfahren. Es handelt sich nicht um einen Druckkostenzuschuss, den man zusätzlich auch noch beantragen kann, sondern um eine Entschädigung für die Tatsache, dass Ihre Arbeit wahrscheinlich oft nicht gekauft, sondern schlicht aus einer Bibliothek entliehen und ganz oder teilweise kopiert wird. Das muss zwar versteuert werden, ist aber ein kleiner Beitrag, der unterm Strich Ihren geleisteten Druckkostenzuschuss verringert.
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4. Rückvergütung: Beteiligung am Umsatz
Sie erhalten 5% Umsatzbeteiligung am tatsächlichen Verkaufspreis der Bücher. Zur Information: So teilen sich die weiteren Umsätze auf: Die Universität erhält weitere 10% (vom tatsächlichen Verkaufspreis) oder eine Mindestpauschale. Barsortimenter (K&V/KNO, Koenemann, vglbar. Amazon.de und Amazon.com) erhalten, falls sie das Buch verkaufen, ca. 50% Rabatt auf den vollen Buchpreis; Buchhandlungen erhalten 25%, der Rest bleibt beim Verlag zur Deckung der Vorhaltungs- (10 Jahre) und Nachdruckkosten.
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5. Rückvergütung bei bestimmten wissenschaftlichen Buchreihen: Druckkostenzuschuss seitens des Lehrstuhls
Einige Lehrstühle, die wissenschaftliche Buchreihen im Bochumer Universitätsverlag herausgeben, beteiligen sich mit bis zu einem Drittel an den Druckkosten incl. Verlagsarbeit, sie erhalten dafür im Austausch Freiexemplare.
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6. Optionale Rückvergütung: "Wissenschaftspreis des Bochumer Universitätsverlags"
Der "Wissenschaftspreis des Bochumer Universitätsverlags" würdigt in unregelmäßigen Abständen Arbeiten, die einen außergewöhnlichen wissenschaftlichen Fortschritt bedeuten. Jede im Bochumer Universitätsverlag veröffentlichte Arbeit kann auch rückwirkend für diesen Preis vorgeschlagen werden. Das Vorschlagsrecht liegt gemeinsam bei Doktorvater und Verleger, es entscheidet die "Fachkommission Qualitätssicherung der Universität".
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7. Optionale Rückvergütung: Druckkostenzuschuss der Fakultät
Aufgrund enger werdender finanzieller Möglichkeiten der Universität ist in den letzten Jahren die Zahl der Druckkostenzuschüsse der Universität für herausragende Arbeiten zurückgegangen. Der Druckkostenzuschuss kann bei der Fakultät beantragt werden.
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8. Datenblatt

Bitte füllen Sie folgende Informationen zu Ihrer Publikation zum Verbleib beim Verlag aus:

Autor/Herausgeber:
Titel der Arbeit
Untertitel
Titel der zugrundeliegenden Dissertation (falls abweichend) 
Reihe
Bd. Nr.
5 Stichwörter zum Auffinden des Titels
Dienstanschrift
Dienst-Tel./Fax/email
Privatanschrift 
Privat-Tel./Fax/email
Bankverbindung (zur Überweisung für Honorar und zum Lastschrifteinzug von Druckkostenzuschuss) 

Sind noch Änderungen am Manuskript zu tätigen? (Wenn ja, durch Autor oder Verlag vorzunehmen? ) 

geplanter Drucklegungstermin (bei Dissertationen kann nur nach Disputation/Rigorosum) 
Gesamt-Exemplare (für Promotionen laut Promotionsordnung häufig 150), davon Autoren- / Rez.exemplare 
Format des Manuskripts (postscript/Word/pdf) 
Grafiken/Farbseiten/Fotos?
VG-Wort Mitgliedsnummer (wenn keine besteht, bitte mit beiliegendem Schreiben beantragen)
Ablieferungstermin für Adressenliste von Interessenten (Tabelle anbei) 
Ablieferungstermin für deutsche Zusammenfassung für Neuerscheinungs-Werbezettel 
Ablieferungstermin für englische Zusammenfassung 

Sonderdatenteil Magister/Diplom/Doktorarbeiten
Bei Dissertationen: Liegt Imprimatur von Erstgutachter vor? 
Note der Arbeit 
Bei Dissertationen: Datum der Disputation 
Geplanter Ablieferungstermin für Imprimatur bzw. Veröffentlichungs-Empfehlung des Doktorvaters/Erstgutachters (an uns) 

Information für den Autor/Herausgeber
Wenn Note "sehr gut" (summa cum laude/magna cum laude): 1. kann im BoU verlegt werden  (mit ISBN), 2. Druckkostenzuschuss kann bei Uni und VG Wort beantragt werden, 3. Uni-Logo und Design kann auf Titelblatt erscheinen, 4. Erstgutachter sollte Vorwort schreiben (eine halbe bis 1 Seite)
Wenn Note "gut" (cum laude) oder befriedigend (rite): 1. kann im ML verlegt werden (mit ISBN) 2. kann hier gedruckt werden (ohne ISBN)

Vom Verlag auszufüllen
Warengruppen-Schlüssel:
Nächster Gesprächstermin (bitte unterschriebenen Vertrag und Manuskript auf Diskette/CD sowie bei Dissertationen Imprimatur mitbringen):

Bitte bringen Sie zum nächsten Gesprächstermin mit:
1. Manuskript im Format ______________ 
2. unterschriebener Vertrag (doppelte Ausfertigung)
3. bei Dissertation: Imprimatur / Druckgenehmigung bzw. -empfehlung des Erstgutachters, bei geisteswiss. Arbeiten Vorwort desselben
4. ausgefülltes Adressenformular (untenstehend)
5. Fotos im Original
6. ____________________________
7. ____________________________
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9. Druckvorlagen/Formathinweise/Layoutangaben
Formathinweise für Ihr Manuskript

Bitte legen Sie sich auf alte oder neue Rechtschreibung fest und halten Sie diese durch, damit keine Mehrkosten entstehen.
Bitte orientieren Sie sich ungefähr an diesen Maßen:
Papierformat DIN A4 21 cm x 29,7 cm, Seitenrand oben 2 cm, unten 10,7 cm, innen 1,95 cm, außen 8,4 cm, Kopfzeile 1,5 Fußzeile 11,2, Gegenüberliegende Seiten, Abschnittsbeginn Neue Seite, Gerade/ungerade Seiten unterschiedlich. 
Je nachdem, welche Word-Version Sie verwenden, sieht dass Dialogfenster dann so aus:
    Papierformat: A4

Überschriften: Absatz Zeilenabstand genau 12 pt, nach 6 pt, Schrift 10,5 pt, fett, Times New Roman, Textfluss: Absätze nicht trennen
Text: Absatz Zeilenabstand genau 12 pt, Schrift 9,5 pt,  Times New Roman
Fußnoten/Anmerkungen: möglichst am Abschnittsende, Absatz hängend 0,3 cm, nach der jeweiligen AUTOMATISCHEN Fußnote einen Tabulator, dann Fußnotentext in der Schrift Times New Roman, 8,5 pt; Zeilenabstand Genau 10,5 pt
Kopfzeile 8,5 pt, Zeilenabstand nach 12 pt, wahlweise Format Rahmen = Linie unten Liniendicke ,75 pt

Allgemein: Hervorhebungen nie fett oder unterstrichen, sondern kursiv

Bitte bringen Sie Ihr Manuskript sowohl als
a) Ausdruck (kann auch DIN A4 sein),
b) Datei im Word-Dokument-Format (*.doc), wird über Word für Windows gedruckt,
Alle Word-Versionen sind uns willkommen. Bitte geben Sie an, mit welcher Version (XP, 2000 = 9.0, 97 = 8.0, 7.0, 95 = 6.0, 2.0, 1.2) Sie gearbeitet haben.
c) Datei im Format postscript (*.ps), wird über GSView gedruckt
Postscript können Sie z.B. erstellen, wenn Sie TEX zum Schreiben Ihrer Datei verwendet haben. Drucken Sie die Datei als ps-Datei aus und liefern Sie sie uns auf CD. In jedem Fall benötigen wir zur Sicherheit auch die originale TEX-Datei.
d) Datei im Format pdf wird über Acrobat gedruckt.

 Bei Farbseiten:
Sie nehmen uns Arbeit ab, wenn Sie 1. alle Farbseiten mit der jeweiligen Rückseite als Einzeldateien abspeichern (z.B. die Farbseite 14 mit der Rückseite 13 als 14_13.ps oder die Farbseite 13 mit der Rückseite 14 als 13_14.ps), 
Bei schwarz-weiß-Seiten:
1. Sie nehmen uns Arbeit ab, wenn Sie alle geraden schwarz-weiß-Seiten als eine Datei abspeichern (ger_sw.ps) und 2. alle ungeraden schwarz-weiß-Seiten als eine Datei abspeichern (ung_sw.ps). Bitte achten Sie dabei darauf, dass diese beiden Dateien auch keine schwarz-weißen Rückseiten von Farbseiten mehr enthalten, da jene in einem anderen Druckverfahren erstellt werden.
d) Datei im Format portable document (*.pdf), wird über Acrobat Reader gedruckt
Um Mehrkosten zu vermeiden, liefern Sie die Datei bitte bereits im Format A4 mit großen Seitenrändern ab, d.h. dass wir den reinen Text, der etwa in DIN A5 ist, nicht mehr vergrößern oder verkleinen müssen (das bedeutete dann Qualitätsverlust). Ansonsten müssen wir die Datei selbst umformatieren. Bei postscript-Dateien geht dies über den Befehl psresize. Bei Word-Dateien sind mehr Formatierungsarbeiten notwendig.

Bitte liefern Sie uns evtl. notwendige Schriften als *.ttf-Dateien mit, bei ps-Dateien ps-Schriften.
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10. Ihre Marketing-Mitwirkungsmöglichkeiten:
- Deutsch
- - Information: Eine Beschreibung Ihres Buches auf Deutsch wird im Internet unter http://bou.de/ veröffentlicht werden. Falls uns noch keine genaueren Informationen vorlagen, finden Sie dort derzeit nur einen rudimentären Hinweis bzw. provisorisch gesammelte Angaben zu Ihrem Buch. Die Seite kann man finden, indem man auf der Homepage http://bou.de/gindex.html auf Ihren Titel klickt (wird möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen). Bitte überprüfen Sie die dort gegebenen Informationen und senden Sie uns gegebenenfalls baldmöglichst eine Korrektur oder Ergänzung. Diese Beschreibung wird neben dem Internet auch in unseren Katalog aufgenommen und darüberhinaus als Flyer an Interessenten, die Pressestelle, Rezensenten sowie Fachzeitschriften verschickt.
- - Besprechungen/Rezensionen: Sie können uns helfen, indem Sie uns zwei Listen senden. Eine mit fachlich kompetenten Bekannten, die wir um eine Besprechung bitten können. Eine weitere mit Fachzeitschriften, die evtl. am Abdruck einer Rezension interessiert sein könnten. Sie verpflichten sich im Autorenvertrag, selbst zwei Rezensionen über andere Publikationen des Verlags zu schreiben. Dafür bemühen wir uns auch darum, dass Ihr Buch besprochen wird. Wir senden Ihnen vor Weihnachten das Verlagsprogramm zu, falls Sie bereits dieses Jahr interessante Titel entdecken, senden wir Ihnen die entsprechenden Rezensionsexemplare. Sie können aber auch in einem der Folgejahre ein kostenloses Rezensionsexemplar anfordern.
- - Interessenten/Multiplikatoren: Es ist unabdingbar, dass Sie uns, falls noch nicht geschehen, eine Liste mit Interessenten senden. Das können Fachbibliotheken sein oder Kollegen, denen Sie persönlich noch kein Buch gegeben haben. Überhaupt bitten wir Sie darum, wie im Vertrag vereinbart, nur denen Bücher zu schenken, die sich selbst kein Buch kaufen würden.
Die Informationen, die Sie uns schicken, senden Sie bitte bevorzugt per email, da so Fehler durch Abtippen vermieden werden können. Der zweitbeste Weg wäre eine Diskette/CD per Post, der drittbeste ein Brief und der viertbeste ein Fax.
- Adressenliste
- - Welchen Universitätsprofessor würden Sie als (Reihen-)Herausgeber empfehlen?
- - Welchen Personen/Institutionen sollten wir ein Rezensionsexemplar schicken?
- - Welchen Personen/Institutionen (Bibliotheken, Zeitschriften) sollten wir eine Information über die Neuerscheinung schicken?
- Englisch
Eine Beschreibung auf Englisch wird im Internet unter http://bou.de/[hier stehen die letzten 4 Ziffern Ihrer ISBN].html abgelegt. Falls Ihre Arbeit ohnehin ein abstract besitzt, können Sie Teile des abstracts dafür verwenden.
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11. Publikationsbedingungen
Publikationsbedingungen der Bochumer Universitätsverlag GmbH

I. Geltungsbereich
Die Publikation von Manuskripten wird zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Der Abschluss des Verlagsvertrages gilt als Anerkennung der Publikationsbedingungen. Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Der Autor/Herausgeber garantiert dem Verlag, dass er die Urheber- und Vervielfältigungsrechte für den eingereichten Beitrag besitzt und dem Verlag vertraglich diese Rechte überlässt. Bei Dissertationen überlässt der Autor/Herausgeber dem Verlag das Original des Imprimaturs. Die in diesen Publikationsbedingungen genannten Konditionen sind Standard-Konditionen. Sollten für einzelne der Konditionen im Verlagsvertrag andere Konditionen vereinbart werden, so haben die im Verlagsvertrag vereinbarten Konditionen Vorrang, die weiteren Standard-Kondititonen der Publikationsbedingungen behalten jedoch weiterhin Gültigkeit.

II. Angebotsabgabe
1. Das Angebot, das zunächst drei Monate verbindlich ist, gilt vorbehaltlich einer Einsichtnahme in das Originalmanuskript des Autor/Herausgebers. Das Angebot ist Bestandteil des Verlagsvertrages. Die im Angebot genannten Konditionen gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Daten unverändert bleiben. In jedem Falle ist letztlich die definitive Zahl der Druckseiten für die Höhe des vom Autor/Herausgeber zu leistenden Zuschusses maßgeblich.
2. Bei vom Verlag hergestelltem Lasersatz werden Satzfehler kostenfrei berichtigt. Dagegen werden vom Verlag infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung vom Manuskript bzw. vom auf der Diskette gespeicherten Text erforderliche Abänderungen, insbesondere Autokorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Veränderte Querverweisziffern werden vom Autor/Herausgeber ermittelt und von ihm nach der Umbruchkorrektur in die Korrekturabzüge eingetragen. Der für das Einfügen in den Satz erforderliche Aufwand wird als Autokorrektur berechnet. Der Autor/Herausgeber soll den ersten Korrekturdurchgang innerhalb von vier und alle weiteren innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Abzüge erledigen. Verlängert sich die Produktionszeit erheblich, weil der Autor/Herausgeber die vorgegebene Korrekturzeit deutlich überschreitet, hat der Verlag das Recht, zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen an den Autor/Herausgeber weiterzubelasten. Beim Lasersatz ist das Neuzeichnen von Skizzen Schaubildern etc. im Druckkostenzuschuss nur enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot erwähnt wurde. Sollten Korrektur-Mehrarbeiten in Orthographie oder Format anfallen, so trägt diese der Autor/Herausgeber nach Aufwand.
3. Der Autor/Herausgeber kann weitere Autorenexemplare zusätzlich zu seinen Freiexemplaren bis zur Drucklegung zum im Verlagsvertrag genannten Vorzugspreis bestellen. Der Verlag behält sich indessen ausdrücklich eine mengenmäßige Begrenzung dieser Exemplare vor.
4. Zieht sich die Ablieferung des Manuskripts über sechs Monate nach Angebotsabgabe hinaus, so behält sich der Verlag vor, zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen des grafischen Gewerbes (bei elektronischen Publikationen des elektronischen Mediengewerbes) an den Autor/Herausgeber weiterzubelasten.

III. Druckvorlagenqualität
1. Der Autor/Herausgeber trägt bei allen Herstellungsformen die Verantwortung für eine fehlerfreie Textgestalt. Eine Korrekturlesung durch den Verlag erfolgt nicht.
2. Wird als Herstellungsform der Druck ab Manuskript des Autor/Herausgebers vereinbart, müssen Layout und Qualität der Text- und Abbildungsvorlagen allgemein üblichem graphischen Standard bzw. dem Standard der Reihe, in der der Beitrag erscheint, entsprechen. Der Verlag hat das Recht, vom Autor/Herausgeber gelieferte Vorlagen zurückzuweisen bzw. Nachbesserungen zu verlangen, wenn kein vertretbares Reproduktionsergebnis zu erwarten ist.
3. Der Verlag darf ohne Rücksprache mit dem Autor/Herausgeber kostenfreie Retuschearbeiten am vom Autor/Herausgeber gelieferten Typoskript durchführen, insofern der Inhalt des Textes dabei nicht geändert wird.

IV. Form und Ausstattung der Buch-/Medien-Exemplare
Die Wahl des Mediums, bei Print-Medien die Gestaltung des Umschlages, der Titel und der Texte für die vierte Umschlagseite, die Wahl des Materials und der Veredelung für den Umschlag sowie die Wahl des Papiers sind grundsätzlich Aufgabe des Verlages. Grundsätzlich wird bei Print-Medien ein farbiges, hochglänzendes  Titelblatt in Softcover-Bindung verwendet. Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit der Hardcover-Bindung. Bei elektronischen Medien gilt dies entsprechend für die Gestaltung der MedienVerpackung. Bei digitaler Veröffentlichung z.B. bei der Veröffentlichung im Internet kann ein Umschlag entfallen. Der Verlag behält sich eine Neugestaltung der Umschläge des Beitrags auch nach Angebotsabgabe und auch bei Neuauflagen vor. Ebenso bleiben redaktionelle Änderungen der vom Autor/Herausgeber eingereichten Werbetexte vorbehalten.

V. Zahlung und Fälligkeit
1. Nach Ablieferung des druck- bzw. satzreifen Manuskriptes erfolgt Rechnungsstellung für eine Hälfte des vom Autor/Herausgeber zu leistenden Zuschusses. Die andere Hälfte des Zuschusses wird mit Fertigstellung der Bücher / Medien fällig. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar. Skonto kann nicht gewährt werden. Bei Autor/Herausgeberen, die im Ausland ansässig sind oder während der Produktion des Buches / Mediums auf Dauer ins Ausland gehen, wird der gesamte Druckkostenzuschuss nach Ablieferung des satz- bzw. druckreifen Manuskriptes fällig. Der Verlag ist jedoch bereit, für den zweiten Teil des Zuschusses eine Bankbürgschaft zu akzeptieren.
2. Gerät der Autor/Herausgeber mit der Zahlung der 1. Rate des Druckkostenzuschusses trotz Mahnung in Verzug, so kann der Verlag die Produktion des Buches aussetzen sowie die Begleichung des gesamten Druckkostenzuschusses vor Auslieferung des Buches an den Autor/Herausgeber fordern.

Vl. Lieferung
1. Die Produktionszeit beginnt mit dem Tag, an welchem dem Verlag das vollständige druck- bzw. satzreife Manuskript incl. sämtlicher dem Autor/Herausgeber vom Verlag bei Vertragsabschluss zur Komplettierung übergebener Vordrucke zur Verfügung steht. Überschreitet der Autor/Herausgeber den im Verlagsvertrag vorgesehenen Ablieferungstermin des Manuskriptes, so kann vom Verlag ein neuer Fertigstellungstermin festgesetzt werden. Müssen vom Verlag zusätzlich bei Angebotsabgabe nicht vereinbarte Arbeiten zur Herstellung des Buches, beispielsweise Retuschearbeiten, ausgeführt werden bzw. werden die Herstellungsarbeiten auf Veranlassung oder Verschulden des Autor/Herausgebers unterbrochen, so verschiebt sich der Fertigstellungstermin des Buches entsprechend.
2. Gerät der Verlag mit der Fertigstellung des Buches in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens sechs Wochen zu gewähren. Ersatzansprüche über die Produktion des Buches hinaus können nicht geltend gemacht werden.
3. Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
4. Den Versand der Autorenexemplare nimmt der Verlag mit der gebotenen Sorgfalt vor, er haftet jedoch nur für grobe Fahrlässigkeit. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Autor/Herausgebers. Wenn der Autor/Herausgeber im Inland ansässig ist, erfolgt der Versand der Autoren- und Pflichtexemplare per Post oder durch Paketdienste, frei Haus. Bei Lieferungen ins Ausland werden die Versandspesen in Rechnung gestellt.

Vll. Beanstandungen/Gewährleistung
1. Gemäß Verlagsvertrag erfolgt die Produktion des Buches auf Rechnung des Verlages. Der Verlag wird daher das Produktionsergebnis sorgfältig prüfen. Der Verlag verpflichtet sich im übrigen, etwaige Beanstandungen des Autor/Herausgebers unter Zugrundelegung der im grafischen Gewerbe geltenden Normen sowie unter Berücksichtigung langjähriger Erfahrungswerte zu prüfen. Kommt der Verlag nach pflichtgemäßem Ermessen zu dem Schluss, dass die Beanstandung des Autor/Herausgebers eine Mängelrüge gegenüber den Lieferanten des Verlages nicht zulässt, wird er dies dem Autor/Herausgeber mitteilen. Der Autor/Herausgeber kann dann frei entscheiden, ob er das Risiko des Rechtsweges auf sich nehmen möchte. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verlag nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet.
2. Insofern vor Angebotsabgabe oder während der Produktionszeit Bemusterungen erfolgten (Überlassung von Musterbänden o.ä.), können diese für das Produktionsergebnis nur bedingt verbindlich sein. Handelsübliche Abweichungen, wie sie beispielsweise beim Druck farbiger Umschläge oder bei der Papierqualität im grafischen Gewerbe vorkommen können, werden vom Autor/Herausgeber ausdrücklich akzeptiert. Der Verlag weist darauf hin, dass aus schneidetechnischen Gründen Format-Abweichungen von 2% der jeweiligen Buchlänge oder -breite auch innerhalb derselben Auflage vorkommen können.
3. Beanstandungen des Produktionsergebnisses oder der Endabrechnung können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb einer Woche nach Empfang der Bücher bzw. der Rechnung - in schriftlicher Form - vorgebracht werden. Der Verlag ist verpflichtet, Herstellungsunterlagen wie z.B. Korrekturabzüge längstens drei Monate aufzubewahren. Der Autor/Herausgeber akzeptiert dies ausdrücklich. Die Nichtaufbewahrung der Unterlagen nach Ablauf dieser Frist kann dem Verlag im Streitfalle in keinem Fall zum Nachteil ausgelegt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Autor/Herausgeber nicht zu.
4. Bei Verlust oder Untergang des vom Autor/Herausgeber gelieferten Manuskriptes, der Diskette(n) oder der Originalvorlagen für die Reproduktion von Abbildungen etc. haftet der Verlag nur bei grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe des materiellen Wiederbeschaffungswertes.
5. Liefert der Autor/Herausgeber dem Verlag für die Buchproduktion einen auf Diskette gespeicherten Text, so übernimmt der Verlag bei Verlust oder Untergang des Textes keine Haftung. Auch kann der Verlag für eine fehlerfreie Textkonvertierung keine Gewähr übernehmen und schließt jegliche Haftung dafür aus.

VIII. Rechtseinräumungen
1. Die Drucklegung des Manuskripts im Bochumer Universitätsverlag erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gutachter-Kommission der Ruhr-Universität Bochum. Bei Ablehnung der Kommission kann die Drucklegung nach Rücksprache mit dem Autor/Herausgeber zu denselben Konditionen in der MultiLingua Verlag GmbH, Bochum erfolgen.
2. Der Autor/Herausgeber als alleiniger Inhaber aller Rechte an dem Werk räumt dem Verlag, räumlich und inhaltlich unbeschränkt sowie für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in Buch- oder sonstiger Medienform incl. elektronischer Form und Internet für alle Auflagen und Ausgaben sowie für alle Sprachen ein. Jede anderweitige Verwendung des Werkes bedarf der Zustimmung des Verlages. Dies gilt auch für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Der Autor/Herausgeber erklärt und steht dafür ein, dass weder die Herausgabe des Werkes Rechte und Ansprüche Dritter oder das Gesetz verletzt noch über Nutzungsrechte an dem Werk ganz oder teilweise anderweitig verfügt worden ist.
3. Der Autor/Herausgeber überträgt dem Verlag insbesondere das Recht zur Herstellung und zum Vertrieb im fotomechanischen Nachdruck, Fotokopie, Xerographie, Mikrofiche, Mikroprint, Mikrofilm sowie in digitalisierter Form auf und in entsprechenden Medien (CD, DVD, Internet etc.).
4. Werden dem Werk Abbildungen beigegeben, so steht der Autor/Herausgeber dafür ein, dass er über die Rechte an den Vorlagen verfügen kann, und er räumt diese Rechte dem Verlag zu den obengenannten Bedingungen ein.
5. Der Verlag wird die Verwaltung des Verlagsrechts nicht restriktiv handhaben, um so dem Autor/Herausgeber die Verbreitung seiner Thesen auch anderweitig zu ermöglichen. So bleibt es beispielsweise dem Autor/Herausgeber unbenommen, unter Angabe der Quelle Teile seines Werkes in Aufsätzen zu verwenden.

IX Der Beitrag
1. Der Autor/Herausgeber legt dem Verlag ein druck- bzw. satzreifes Manuskript / einen reproduktionsfähigen Beitrag als Datei und als Ausdruck vor. Alle darüberhinaus anfallenden Mehrarbeiten, um eine reproduktionsfähige Vorlage zu erhalten, werden dem Autor nach Aufwand in Rechnung gestellt.
2. Der Autor/Herausgeber behält eine Sicherheitskopie des Manuskriptes bzw. der Medien (Disketten, CD o.ä.) bei sich.
3. Wird nichts anderes vereinbart, so geht das Manuskript / Medium (einschließlich sonstiger Druckvorlagen) mit der Ablieferung in das Eigentum des Verlages über.
4. Grundsätzlich ist Magisterarbeiten, Diplomarbeiten und Dissertationen ein ca. 1-2 seitiges Vorwort des Betreuers der Arbeit beizufügen.

X Druckkostenzuschuss
1. Die Herstellung des Werkes erfolgt auf Rechnung des Verlegers. Der Verlag unterbreitet dem Autor/Herausgeber ein Angebot, das die Publikationsbedingungen enthält. Verlangt der Verlag einen Druckkostenzuschuss, so wird dieser im Angebot ausgewiesen. Das in Vorbereitung dieses Vertrags unterbreitete Angebot sowie alle schriftlichen zwischen Autor/Herausgeber und Verlag vereinbarten Änderungen oder Ergänzungen sind Bestandteil des vorliegenden Vertrages. Die Leistung eines Druckkostenzuschusses begründet kein Eigentumsrecht an der gedruckten Auflage.
2. Bei weiteren Auflagen nach einer Erstauflage braucht der Autor/Herausgeber keinen Druckkostenzuschuss zu leisten.

XI Auflage
1. Der Verlag entscheidet über das Herstellungsverfahren, z.B. Digitaldruck / publishing-on-demand bzw. Offset. Bei Verfahren, die keine feste Auflage vorsehen (z.B. publishing-on-demand), richtet sich die tatsächliche Anzahl nach der Nachfrage. Der Verlag garantiert aber, dass das Buch 10 Jahre über den Buchhandel erhältlich ist. Wird im Verlagsvertrag nichts anderes vereinbart, so verwendet der etwa 15 Exemplare davon für Rezension und Werbung sowie als Belege und 10 Exemplare davon als Belegexemplare für den Autor/Herausgeber.
2. Ist das Kontingent an Rezensions-, Werbe- und Beleg-exemplaren erschöpft, so kann der Verlag weiteren Verpflichtungen nur nachkommen, indem er auf den Bestand der Verkaufsauflage zurückgreift. Der Verlag ist berechtigt, die Rezensions-, Werbe- und Belegexemplare auszugeben, ohne dass der Autor/Herausgeber einen Einzelnachweis dafür verlangt.
3. Der Autor/Herausgeber kann weitere Exemplare seines Buches und andere Titel des Verlages mit 10% Rabatt auf den Verkaufspreis vom Verlag beziehen.
4. Der Verlag kann bei höherer Nachfrage im Publishing-on-demand-Verfahren eine höhere Anzahl von Exemplaren drucken, ohne das Buch neu aufzulegen.
5. Der Verlag verpflichtet sich, das Buch in seiner neuesten Auflage 10 Jahre im Buchhandel erhältlich zu halten, falls sich die Buchhandelsstruktur nicht grundlegend ändert.
6. Bei weiteren Auflagen erhält der Autor/Herausgeber jeweils 5 Freiexemplare.

XII Werbung
1. Der Autor/Herausgeber ist informiert darüber, dass die Werbung zum Teil vom Bochumer Universitätsverlag durchgeführt wird.
2. Der Verlag bestimmt die zur Verbreitung erforderlichen Werbemaßnahmen sowie den zeitlichen Ablauf der Werbung. Der Verlag sorgt national und soweit es dem Verlag angemessen erscheint international für Bekanntmachung. Der Grad der Bekanntmachung liegt im Ermessen des Verlags. Der Verlag bemüht sich um eine Aufnahme in die wichtigsten Nationalbibliographien und um eine Besprechung in der Fachpresse. Der Verlag nimmt Anregungen des Autor/Herausgebers hinsichtlich der Werbung gern entgegen.
3. Der Autor/Herausgeber unterstützt den Verlag bei seinen Werbemaßnahmen, indem er dem Verlag einen Kurzwerbetext, eine Kurzinhaltsangabe auf Deutsch und Englisch sowie einige autobiographische Angaben liefert. Entsprechende Hinweise des Verlages erhält der Autor/Herausgeber sofort nach Vertragsabschluss.

XIII Vertrieb
1. Der Verlag bestimmt nach pflichtgemäßem Ermessen den Verkaufspreis sowie die einzuschlagenden Vertriebswege (incl. ggf. Veröffentlichung im Internet unter Hinweis auf die Urheberrechte). Der Autor/Herausgeber ist orientiert darüber, dass die Auslieferung durch die Bochumer Universitätsverlag GmbH, evtl. durch seine Betriebsstätte blätterwald.net - universitäts-buchhandlung oder die Verlagsauslieferung der MultiLingua Verlag GmbH erfolgt. Änderungen des Verkaufspreises behält sich der Verlag vor.
2. Der Autor/Herausgeber verpflichtet sich, seine Autorenexemplare nicht weiterzugeben oder als Freistück an Institutionen abzugeben, sofern er nicht ausdrücklich als Gegenleistung (für Archivbenutzung o.ä.) dazu verpflichtet wurde. Auch andere vom Verlag bezogene Titel darf der Autor/Herausgeber nicht weiterveräußern. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung haftet er dem Verlag für den entstandenen Schaden.

XIV Rückzahlung des Druckkostenzuschusses / Honorar
1. Der Autor/Herausgeber leistet einen Druckkostenzuschuss ohne Rückzahlungsanspruch gemäß Publikationsangebot und wird am Netto-Verkaufspreis des Werkes (ausgenommen rabattierte Exemplare, wie Autorenexemplare) ab der 1. Auflage - soweit im Verlagsvertrag nicht anders geregelt - mit 5% beteiligt, zahlbar in Form von Freiexemplaren. Bei einer Zweitauflage übernimmt die Bochumer Universitätsverlag GmbH die Druckkosten. Sind mehrere Autor/Herausgeberen an der Fertigstellung eines Buches beteilgt, so wird die Beteiligung von 5% unter ihnen geteilt.
Die Abrechnung des Verlages erfolgt jährlich, und zwar erstmals ein Jahr nach Erscheinen des Buches mit Stichtag Jahresende. Der Verlag ist jedoch ermächtigt, die Zahlung erst innerhalb bis zu 4 Monate nach Fälligkeit vorzunehmen. Die Abrechnung wird per Computer durchgeführt.
Muss der Verlag auf den Bestand der Verkaufsauflage zurückgreifen, um beispielsweise weitergehende Anforderungen nach Rezensions-, Werbe-, Beleg- oder Ersatzexemplaren nachzukommen, so verringert sich die abrechnungspflichtige Auflage entsprechend.
2. Bei weiteren Auflagen nach der Erstauflage erhält der Autor/Herausgeber eine Beteiligung von 5% vom Netto-Verkaufspreis von jedem verkauften Exemplar, zahlbar in Form von Freiexemplaren.
3. Honorare, die sich aus der Verwertung der Nebenrechte ergeben, werden zwischen Autor/Herausgeber und Verlag hälftig geteilt.
4. Der Autor/Herausgeber unterrichtet den Verlag über den Wechsel seines Wohnsitzes.

XV Weitere Auflagen
1. Ist eine Auflage ausverkauft, so kann der Autor/Herausgeber den Verlag auffordern, eine neue Auflage herzustellen und zu verbreiten. Entschließt sich der Verlag nicht dazu, eine neue Auflage herauszugeben, fallen die Veröffentlichungsrechte 5 Jahre, nachdem das Buch vergriffen ist, an den Autor/Herausgeber zurück.
2. Der Verlag wird dem Autor/Herausgeber rechtzeitig mitteilen, wann er eine neue Auflage zu publizieren beabsichtigt, damit der Autor/Herausgeber ggf. Änderungen oder Ergänzungen an seinem Manuskript anbringen kann.
3. Jeder Autor/Herausgeber verpflichtet sich, zwei Rezensionen für die Bochumer Universitätsverlag GmbH zu schreiben. Die Rezensionsexemplare stehen dem Rezensenten zu. Der Verlag bemüht sich seinerseits, auch dem Autor/Herausgeber dementsprechend zwei Rezensenten zu besorgen.

XVI Sonder- und Ausverkauf
Ist nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages ein nennenswerter Absatz der laufenden Auflage nicht mehr zu erzielen (in der Regel nach Ablauf von fünf Jahren), so ist der Verlag ermächtigt, den Verkaufspreis herabzusetzen, um ggf. auf diese Weise die Restauflage zu veräußern.
Nach fünf Jahren ist der Verlag aber auch zur Lagerräumung berechtigt. Zur Befriedigung eventuell noch vorhandener Nachfrage bzw. um die Verbreitung des Werkes auch weiterhin sicherzustellen, erklärt der Verlag sich bereit, einen Restbestand von maximal 20 Exemplaren am Lager zu halten. Der Autor/Herausgeber akzeptiert, dass der Verwaltungsaufvvand keine Honorarzahlung für den Restbestand zulässt.
Der Verlag wird den Autor/Herausgeber rechtzeitig durch eingeschriebenen Brief von einer Lagerräumung unterrichten. Der Autor/Herausgeber muss innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung des Briefes erklären, ob er Restexemplare (mit einem Rabatt von 80% auf den Verkaufspreis zuzüglich Versandspesen, ohne Honoraranspruch) erwerben möchte. Erweist der eingeschriebene Brief sich als unzustellbar, kann der Verlag die Lagerräumung weiterführen.

XVII Schlussbestimmungen
1. Für Verstöße gegen die Vertragsbestimmungen, soweit sie durch höhere Gewalt oder durch außerhalb ihrer Verantwortung liegende Umstände verursacht werden, brauchen die Vertragschließenden nicht einzustehen.
2. Dieses Vertragsverhältnis untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ergänzend gelten die Regeln des Urheber- und Verlagsrechtes.

XlX. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Bochum.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Fassung vom 16.4.2002.
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12. Verlagsvertrag

Zwischen ____________________________________, (Autor/Herausgeber) 
und der Bochumer Universitätsverlag GmbH, Querenburger Höhe 281, 44801 Bochum (Verlag)

§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist das vorliegende Werk des Autor/Herausgebers mit dem Titel "__________________ __________________ __________________ __________________ __________________", geplante ISBN __________________. Das Werk erscheint in der Reihe "__________________ __________________ __________________ __________________", ISSN: __________________, Bd. _____.

§ 2 Geltung / Rechtseinräumungen
1. Die Publikationsbedingungen der Bochumer Universitätsverlag GmbH und des Angebots über den Druckkostenzuschuss des Autors/Herausgebers in der Fassung vom 16.4.2002 sind Bestandteil dieses Vertrags. 
2. Der Autor/Herausgeber als alleiniger Inhaber aller Rechte an dem Werk räumt dem Verlag, räumlich und inhaltlich unbeschränkt sowie für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in Buch- oder sonstiger Medienform incl. elektronischer Form und Internet für alle Auflagen und Ausgaben sowie für alle Sprachen ein. Jede anderweitige Verwendung des Werkes bedarf der Zustimmung des Verlages. Der Autor/Herausgeber erklärt und steht dafür ein, dass weder die Herausgabe des Werkes Rechte und Ansprüche Dritter oder das Gesetz verletzt noch über Nutzungsrechte an dem Werk ganz oder teilweise anderweitig verfügt worden ist.
3. Der Autor/Herausgeber überträgt dem Verlag insbesondere das Recht zur Herstellung und zum Vertrieb im fotomechanischen Nachdruck, Fotokopie, Xerographie, Mikrofiche, Mikroprint, Mikrofilm sowie in digitalisierter Form auf und in entsprechenden Medien (CD, DVD, Internet etc.).
4. Werden dem Werk Abbildungen beigegeben, so steht der Autor/Herausgeber dafür ein, dass er über die Rechte an den Vorlagen verfügen kann, und er räumt diese Rechte dem Verlag zu den obengenannten Bedingungen ein.
5. Der Verlag wird die Verwaltung des Verlagsrechts nicht restriktiv handhaben, um so dem Autor/Herausgeber die Verbreitung seiner Thesen auch anderweitig zu ermöglichen. So bleibt es beispielsweise dem Autor/Herausgeber unbenommen, unter Angabe der Quelle Teile seines Werkes in Aufsätzen zu verwenden.

§ 3 Realisierung
Manuskript, Herstellung, Werbung, Vertrieb, Sonder- und Ausverkauf sowie weitere Auflagen richten sich nach den Publikationsbedingungen.

§ 4 Druckkostenzuschuss / Rückzahlung und Honorar
Die Höhe des Druckkostenzuschusses seitens des Autors/Herausgebers richtet sich nach dem dem Autor/Herausgeber unterbreiteten Angebot, die Zahlungsbedingung nach den Publikationsbedingungen. Der Autor/Herausgeber erhält ein Honorar in Höhe von 5% des Ladenpreises (ohne MwSt) der verkauften Exemplare (ausgenommen sind Beleg- und Rezensionsexemplare), zahlbar in Form von Freiexemplaren. Honorare, die sich aus der Verwertung der Nebenrechte ergeben, werden zwischen Autor/Herausgeber und Verlag hälftig geteilt. Der Autor/Herausgeber unterrichtet den Verlag über den Wechsel seines Wohnsitzes.

§ 5 Auflage
1. Die Auflage setzt sich wie folgt zusammen:
___ Exemplare für den Verkauf (Diese Zahl stellt die geschätzte Auflage dar. Im publishing on demand-Verfahren, das hier zugrundeliegt, richtet sich die tatsächliche Anzahl nach der Nachfrage. Der Verlag garantiert aber, dass das Buch 10 Jahre über den Buchhandel erhältlich ist.)
15 Exemplare davon für Rezension und Werbung sowie als Belege
10 Exemplare davon für den Autor/Herausgeber
3   Exemplare davon als Belegexemplare für die Deutsche Bibliothek und die Landesbibliothek

§ 6 Schlussbestimmungen
1. Für Verstöße gegen die Vertragsbestimmungen, soweit sie durch höhere Gewalt oder durch außerhalb ihrer Verantwortung liegende Umstände verursacht werden, brauchen die Vertragschließenden nicht einzustehen.
2. Gerichtsstand ist Bochum. Dieses Vertragsverhältnis untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ergänzend gelten die Regeln des Urheber- und Verlagsrechtes.
 

Ort, Datum Unterschrift
Bochum, den 

     Unterschrift (Verlag)                        Unterschrift (Autor/Herausgeber)

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Bochumer Universitätsverlag, Querenburger Höhe 281, 44801 Bochum
Tel. 0234 971 978 - 0, Fax -6, inerhalb der Uni.: Tel. (0234 32-)11993, Fax 14993

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